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nicht als eine ewige Form des Menschheitslehens betrachten
können. Schon in dem Worte Herrschaft liegt das Verhältniss
von Herr und Knecht, wenn auch nicht immer so schroff wie
im Judenthum, angedeutet. Die Beseitigung eines solchen Yer-
hältnisses ist aber die Vorbedingung der wirklich freien, auf
gleicher Gegenseitigkeit beruhenden Vergesellschaftung der
Menschen. Unterdrückung und Association sind auch im Po
litischen einander antagonistisch ; wo die willige Vereinigung
unter dem Gesetz natürlicher Verbindlichkeiten platzgreifon
soll, muss das politische Herrenthum und zwar nicht blos das
der Einzelnen oder einer Mehrheit, sondern auch das der Go-
sammtheit und mithin das ganze Verhältniss an sich selbst
vorher ausgeschlossen sein. Die beiden Systeme können sich
zwar mischen, aber nie einen innern Frieden schaffen, und nur
die reine und vollständige Ausbildung des Freiheitsprincips
kann der Menschheit die Grundlage zu ungestörten positiven
Schöpfungen gewähren. Bakunin bekümmert sich um diese
positiven Zukunftsschöpfungen wenig und zählt dabei auf die
naturwüchsigen Antriebe der Volksgercchtigkeit und so zu sagen
auf die Initiative der Volksinstincte, von der er mehr erwartet,
als von allen bisherigen doctrinären Entwürfen. In diesem
einzigen Punkte liegt nun allerdings ein schlimmes Stück Nihi
lismus, und man kann hier aus den Bakuninschen Ideen einen
Rückschluss auf die Schicksale machen, die der Europäischen
Civilisation bevorständen, wenn die reactionäre Kehrseite zu
dem Bakuninschen Fanatismus, nämlich das wirkliche Russland
sich nach dem Westen hin siegreich ausbreitete. Trotz alledem
bleiben aber die volkswüchsigen Conceptionen Bakunins eine
interessante und in manchen Beziehungen sogar bedeutsame
Erscheinung, der auch bei der ungünstigsten, wenn nur einiger-
maassen unbefangenen Auffassung allermindestens als einem
Gegengift gegen verdumpfte üeberlieferungen und Umgebungen
geistiger und thatsächlicher Art ein gewisser Werth nicht ab
zusprechen ist, und hieraus erklärt sich auch der umfassende
Einfluss, den die fragliche Persönlichkeit in verschiedenen
Culturländern auszuüben vermocht hat.