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sammlungen zur Entwerfung oder Annahme von Petitionen
beschränken gleichfalls daS Aufleben einer regeren Theil- ,
nähme an den vorhandenen Grundlagen. — Alle diese
erwähnten Hindernisse sind aufgestellt worden und werden
noch beibehalten, aus Besorgniß, daß die vorhandenen
Grundlagen sich entwickeln könnten. Erst nachdem eine
solche Aussicht aufhört, Besorgniß einzuflößen, kann der
Wille, jene Entwickelung zu befördern, überhaupt gehegt
werden, und von dem wirklichen Vorhandensein eines
solchen Willens kann nichts, als das Wegräumen aller
genannten Hindernisse, das erste Zeugniß liefern.
Wenden wir uns jetzt zu der positiven Pflicht deS
Entwickelnd, nämlich der Anerkennung dessen, was sich
entwickelt hat. — Die Landtage haben bei ihren jüngst
beendeten Sitzungen in mehreren Provinzen eine so gereifte
legislative Einsicht, so ausgebildeten parlamentarischen Takt
und einen so loyalen und patriotischen Geist erwiesen, daß
wir nicht nur das Vorhandensein tüchtiger Elemente zu
einer volköthümlicheren Regierung in Preußen, sondern
auch eine schon erreichte bedeutende Durchbildung dieser
Elemente daraus erkennen müssen. In Betreff der Masse
der durch sie erledigten Geschäfte bei geringer Vorbereitung
und sehr kurz zugemessener Zeit dürften die Landtage den
Beamtenkollegien wohlbegründetes Erstaunen einflößen, während
sie auch hinsichtlich der Gediegenheit ihrer Diskussionen
und der Intelligenz ihrer Entscheidungen mit den
mehr hervorragenden parlamentarischen Versammlungen in
die Schranken treten dürsten. Ihre Fähigkeit zur Lösung
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