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die Befestigung feiner ausführenden Gewalt muß es ihm
jetzt vorzüglich zu thun sein; denn diese verbleibt dem Monarchen
und seinen Beamten stets allein und ungekürzt.
Aber die Aufgabe der Gesetzgebung kann er nicht immer
mit seinen besoldeten Dienern allein erledigen. Denn sobald
die bürgerliche Sittigung das allgemeine Recht zur höchsten
sozialen Macht und die Aufklärung zum Gemeingut erhoben
hat, kann die höchste Intelligenz allein die Gesetze bestimmen.
Möge ein Ministerkabinet immerhin aus erfahrenen,
gebildeten, begabten Männern bestehen; es kann doch nur
einen fast unmerklich kleinen Theil der Intelligenz einer
kultivirten Nation in sich schließen, und steht immer einer
mächtigen Anzahl eben so gebildeter und begabter Männer
außer Amte gegenüber. Und um zu bewirken, daß das
Ministerkabinet gerade die höchste Intelligenz in sich schließe,
giebt es ein erprobtes Mittel: die konstitutionelle Einrichtung
nämlich, wonach diejenigen, welche in einem ganz
populären politischen Leben die geistige Uebermacht gewonnen
haben, das Kabinet jedesmal bilden müssen. Dadurch wird
der Krone die Stütze der höchsten Intelligenz, als einzige
bei einer hohen Volksbildung mögliche Regierungsmacht,
stets zugesichert. Die von Vielen gehegte Vorstellung, daß
der Uebergang zu einer volksthümlichen Verfassung eine
Beschränkung oder Schwächung der monarchischen Macht
mit sich führe, ist eine durchaus falsche. Dieser Schritt
ist, im Gegentheil, ein Weg, um bei einer gewissen Stufe
bürgerlicher Kultur das königliche Ansehen zu befestigen; —
denn sobald die allgemeine Sittigung und Aufklärung den