56
Despotismus, das Regieren trotz der Volksmeinung, unausführbar
machen, muß durch eine freie Verfassung dafür
gesorgt werden, daß die Regierung stets die Volksmeinung,
als einzig zuverlässigen Hebel der Macht, besitze. — Die
Verfassungsformen sind überhaupt nichts Willkürliches,
sondern werden durch die Verhältnisse der Volksbildung,
der Eigenthumsverhältnisse, der Rechtsgleichheit, der äußern
Stellung jedesmal nothwendig vorgeschrieben; und der
Staatsmann hat nicht danach zu fragen, was er wohl
thun möchte, sondern was er, nach der Lage seiner Verhältnisse,
thun muß. Daß Preußens Verfassungöformen
mit den Verhältnissen, wonach alle Staatsformen überhaupt
sich richten sollten, nicht in Einklang stehen, ist
augenfällig; denn obgleich alle Bedingungen einer despotischen
Gewalt verschwunden sind, und der Regierung
nichts fremder als der despotische Geist wäre, wird die
Verfassungsform eines reinen Despotismus beibehalten.
Daß dies kein bloß theoretisches Uebel sei, beweist die
von uns schon erwähnte exekutive Schwäche; aber eben so
unläugbar ist die mißliche Lage seiner gesetzgebenden Behörden
unter den obwaltenden Umständen. Sie bereiten
Gesetzentwürfe im Stillen, verwenden Jahre auf die
Schlichtung aller tausenderlei nur ihnen gewichtigen Rücksichten,
und müssen es erleben, daß das Werk, sobald es
das Tageslicht der Oeffentlichkeit erblickt, todtgeboren daliegt
und im Stillen verscharrt werden muß, weil es die eine
Rücksicht, nämlich die veränderten Staatsbedürfnisse, nicht
erfaßte. Nicht nur eine mißliche Lage, sondern ein unschick-