84 RUSSLAND — Sociale, Gewerbs- und Handelsverhältnisse.
fanden sich nach der letzten Revision 1587 Güter mit 495,373 „Angeschriehenen“
(frühem Leibeigenen) männlichen Geschlechts. — Am 1. Jan.
1853 waren, nach ofhciellen Angaben, 5’20(),000 „Seelen“ verhypothecirt.
— So lange das Land durch Leibeigene bearbeitet wird; so
lange das Eigenthum weniger in einer gewissen Morgenzahl Landes,
als (nach dem ofdciellcn Ausdrucke) in einer gewissen Anzahl „Seelen“
(von Leibeigenen) besteht ; so lange man bei Anlehen nicht die Grundstücke,
sondern die dieselben bebauenden Menschen verpfändet; wird
es eine Täuschung bleiben, an einen waliren Aufschwung, an wirkliche
Entwicklung der Kräfte des Staats, seines Reichthums, seiner Production
oder seines Besteiierungsvermögens zu glauben. „Ursprünglich
waren nur die zahlreichen Haus- und Hofleute, aus Kriegsgefangenen und
deren Nachkommen bestehend, Sklaven; die Bauern aber waren freie
Pächter, welche jeden Georgstag (Juriews-Tag) den Pacht aufgeben
und weiter ziehen konnten. Ein Ukas vom 21. Nov. IGOl hob die
Freizügigkeit auf, und fesselte den Bauer an die Scholle, welche er
am letzten Georgstage bewohnt hatte. Dadurch ward er indess noch
nicht leibeigen. Die Leibeigenschaft scheint auch nicht durch ausdrückliches
Gesetz, sondern durch Missbrauch der Gewalt seit Peter 1.
eingeführt worden zu sein.“ Das Loos der Unglücklichen verschlimmerte
sich sehr, als man Fabriken einführte, und viele von ihnen
zwang, in denselben zu arbeiten. Indessen ergab sich meistens ein
schlechter Ertrag, wenn man anders nicht die Leibeigenen für eigene
Rechnung arbeiten Hess. Da bildete sich das jetzt sehr verbreitete
System aus, wonach die Unglücklichen sich selbst Arbeit suchen dürfen,
dagegen eine ihnen auferlcgte Summe jährlich entrichten müssen. So
findet man nun, da der Ackerbau den Russen eigentlich nicht zusagt,
sic vielmehr ein Wanderleben oder mindestens wechselnde Beschäftigung
lieben, viele Kaufleute, Handwerker, Fuhrleute, Schiffer etc.,
welche leibeigen sind. Manche haben sich ein ansehnliches Vermögen
erworben, für dessen Sicherheit sie freilich nur geringe Garantie besitzen,
entweder in der Gnade ihrer Herren, oder höchstens in der
angenommenen Sitte und Gewohnheit.
Zu einer eigenen Kaste hat sich das Beamtenthum ausgebildet.
Den Provinzen, in denen sic verwendet, meistens nicht angehörend,
sind die Angestellten auch noch durch ihre (wenn gleich in der Regel
blos übertünchte) Bildung dem Volke völlig fremd; durch ihre Aufgabe
an sich, noch weit mehr aber durch Feilheit, Bestechlichkeit,
Raubsucht und Corruption jeder Art demselben tödtlicli verhasst. Daher
kommt es, dass jede Anordnung von oben einem eigenthümlichen
passiven Widerstande im Volke begegnet, und dass selten etwas
weniger stattfindet, als die Förderung einer Regierungsanordnung durch
die Bevölkerung selbst.
Beamtenhierarchie und Adel haben sich verschwistert. Die Erbitterung
gegen die Bedrückungen und Erpressungen des Adels führt
alljährlich zu vielen stets vereinzelten, localen Ausbrüchen, meist von
den schrecklichsten Barbareien begleitet. Nach amtlichen Erhebungen
kommen alljährlich zwischen 60 und 70 (durchschnittlich 67) Fälle