Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

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GROSSBRITANIEN  —  Finanzen  (Schuld).
sich  darum,  die  Staatseinkünfte  um  40  Proz,  zu  vermehren.  Indess
betrug  die  gesammte  Einnahme  1801  doch  erst  34  Mill.,  1802  schon
38,600,000,  1805  (letztes  Jahr  der  Pitt’schen  Verwaltung)  50’900,000;
1807  (nachdem  Lansdowne  die  Erhöhung  der  Einkommensteuer  erwirkt) ­
  59’300,000.  Von  nun  an  bis  1816  betrugen  die  Staatseinkünfte
nie  unter  60,  mehrmals  70,  1813  fast  72  Mill.  1815  (letzter  Krieg
gegen  Napoleon)  steigerte  man  das  Budget  auf  116748,258  Pf.,  wovon ­
  89748,958  durch  Auflagen,  die  andern  27  Milk  durch  Anlehcri
aufgebracht  wurden.  (Die  englische  Nation,  welche  1801  blos  34  Mill,
an  Taxen  aller  Art  bezahlt  hatte,  entrichtete  also  14  Jahre  später
fast  90  !)  Dabei  darf  nicht  vergessen  werden,  dass  Grossbritanien
zu  Ende  des  vor.  Jahrhunderts  nicht  die  Hälfte  seiner  jetzigen  Bevölkerung ­
  hatte,  dass  die  Einfuhr  nicht  V4,  die  Ausfuhr  bloss  V3  der
jetzigen  betrug.  Von  den  Auflagen  kamen  durchschnittlich  auf  jeden
Einwohner  :
1801—10  5  Pf.  12  Skill.  1  Den.
1811—20  3  ,  15  Í  6  ,
1821—30  2  Í  5  i
1817  hob  man  die  Einkommensteuer  auf.  Mancherlei  einzelne
Abänderungen  erfolgten.  Allein  nun  stellte  sich  ein  neues  Defizit  ein.
Sir  Rob.  Peel  erwirkte  1842  Wiedereinführung  der  Einkommensteuer.
Es  ergaben  sich  nun  neuerdings  Ueberschüsse.  Endlich  ward,  neben
der  Aufhebung  oder  Venninderung  sehr  vieler  anderer  Zollsätze,  die
freie  Getreideeinfuhr  (Aufhebung  der  Kornzölle)  beschlossen.  —  Von
dieser  Zeit  datirt  eine  Umgestaltung  der  Grundlagen  des  Steuersystems.
—  Von  1840  bis  Ende  1853  wurden  noch  an  alten  Abgaben  abgeschaift
  :  18704,291  Pf.,  neue  eingeführt  11’916,416  ;  sonach  Verminderung ­
  etwa  6,200,000.  Dessen  ungeachtet  stiegen  die  Einnahmen
von  47’567,565  Pf.  im  Jahr  1840,  auf  54’430,344  im  Jahre  1853.
Staatsschuld.
Am  5.  Jan.  1853  war  der  Stand  der  fundirten  Schuld;
3  0/0  Schuld  507’860,623  Pf.
3  %  Vo  Annuitäten.  217774,390
Neue  5  %  Annuitäten  431,076
Gesammtschuld  Grossbritaniens  725’566,089  s
Die  (gesondert  behandelte)  Schuld  Irlands  betrug  38’975,206
Total  764’641,296
Die  Jahresausgaben  für  diese  fundirte  Schuld  betrugen:  26’501,778
Pf.,  nämlich  24’944,571  für  die  englische,  1’466,481  für  die  irische
Schuld,  und  90,726  für  die  Verwaltung.
Daneben  war  eine  unfundirte,  schwebende  Schuld  vorhanden
(Schatzkammerscheine,  Schatzkammerbonds)  im  Betrage  von  28796,525,
mit  nahezu  400,000  Pf.  Zins.  (Solche  verzinsliche  Schatzscheine  werden
vom  Ministerium  ausgegeben  zur  Deckung  von  Bedürfnissen,  wenn  die
nöthigen  Geldsummen  sich  nicht  in  den  Staatskassen  befinden  und  ein
neues  Anlehen  nicht  beschlossen  worden  ist.)
Seit  obiger  Aufstellung  wurde  die  fundirte  Schuld  vermehrt  um
den  Betrag  des  Anlehens  von  16  Mill.  (s.  oben),  dann  um  die  damit
            
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