Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

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RUSSLAND  —  Militärwesen  (Landmacht).
Tengoborski  bemerkt,  dass  die  Depositen  der  Banken  am  28.  Sept.
1854  146*583,000  S.-li.  betragen  hätten,  die  in  Circulation  befind*-llcíién
  Bankbillete  aber  345*927,000.  (Im  März  des  nämlichen  Jahres
waren  die  Depositen  159*918,000  R.  gewesen,  —  sonach  Verminderung ­
  in  V2  Jahre  fast  18Yg  Mill.  S.-R.  =  53  Mill.  Frkn.,  was  gleich
anfangs  die  Wirkungen  des  Krieges  und  des  gestörten  Staatscredits
andeutete.)
Abgesehen  von  den  Creditanstalten  und  der  Schuld  Polens  und
Finnlands,  war  die  Schuld  des  eigentlichen  Russland  für  die  Zeit  vom
1.  Jan.  1842  officiell  zu  488*146,213  S.-R.  berechnet  worden,  mit
entsprechendem  Auswechslungsfonds  für  die  Cassabillcte.  Sonach  ergab ­
  sich,  den  amtlichen  Aufstellungen  selbst  zufolge,  in  den  11  Jahren
vor  dem  Ausbruche  des  grossen  Krieges,  eine  offene  Schuldvermehrung
von  225  Mill.  S.-R.,  also  eine  Vermehrung  von  46  Proz.  im  Frieden!
Davon  kommen  auf  die  Anlehen  für  Erbauung  der  St.  Petersburg-Moskauer
  Eisenbahn  77^4  Mill.  —  Es  treffen  übrigens  von  der  GesammtschuldVermehrung
  auf  die  fundirte  120*323,000,  auf  die  Papiergeldschuld ­
  104*710,000  S.-R.
In  Folge  des  beschränkten  Credits  Russlands  in  andern  Staaten,
besteht  der  grösste  Theil  der  Schulden  im  Inlande.  Diese  Schulden
sind  meistens  „Inscriptionen  in  das  grosse  Buch.“  So  wurden  namentlich ­
  die  6proz.  Anlehen  von  1810,  17  und  20  in  5proz.  Silberrubel-Inscriptionen
  umgewandelt,  wobei  man  (bezeichnend  für  den  damaligen ­
  Cours  des  alten  Papieres)  3  Rub.  70  Kopeken  Bankassignaten
für  1  S.-R.  annahm.
Die  Grösse  der  eigentlichen  Russischen  Staatsschuld  berechnete
Reden  Mitte  1854  auf  820  Mill,  prenss.  Thlr.  mit  dem  Bemerken:
„dass,  als  Folge  der  Kriegführung,  binnen  Jahresfrist  fernere  100  Mill,
dazu  kommen,  kann  nicht  überraschen,  wenn  sich  berechnen  lässt,  dass
Landheer  und  Kriegsflotte  monatlich  18—20  Mill.  Thlr.  kosten,  was
im  Ja  hr  es  betrage  der  ganzen  reinen  Staatseinnahme  sehr  nahe  kommt.“
Nimmt  man  Alles  zusammen,  so  dürfte  die  Gesammtsumme  der
Schulden  Russlands,  mit  Polen  und  Finnland,  nach  Beendigung  des
Krieges,  kaum  unter  900  Mill.  S.-R.  =  3600  Mill.  Frkn.  anzuschlagen ­
  sein,  wovon  allerdings  der,  übrigens  sehr  problematische,  Betrag
des  Einlösungsfonds  für  Cassabilletc  abzurechnen  ist.

Militärwesen.
Landmacht.
Bildung  des  Heeres.  Der  Adel,  die  grossen  Kaufloute  und  einige
andere  Stände  sind  von  der  Militärpflichtigkeit  ausgenommen.  Stellvertretung ­
  findet  statt,  ist  jedoch  selten;  ausserdem  Loskauf  um  1000
R.  Pap.  Die  Aushebungen  werden  durch  kais.  Ukas  in  der  Weise
angeordnet,  dass  so  und  so  viel  Köpfe  auf  jedes  1000  Einwohner
(wobei  man  aber  nur  die  männlichen  Einwohner  rechnet)  genommen
werden.  Das  Reich  ist  behufs  der  Recrutirung  in  zwei  grosse  Hälften,
            
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