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RUSSLAND — Militärwesen (Landmacht).
Tengoborski bemerkt, dass die Depositen der Banken am 28. Sept.
1854 146*583,000 S.-li. betragen hätten, die in Circulation befind*-llcíién
Bankbillete aber 345*927,000. (Im März des nämlichen Jahres
waren die Depositen 159*918,000 R. gewesen, — sonach Verminderung
in V2 Jahre fast 18Yg Mill. S.-R. = 53 Mill. Frkn., was gleich
anfangs die Wirkungen des Krieges und des gestörten Staatscredits
andeutete.)
Abgesehen von den Creditanstalten und der Schuld Polens und
Finnlands, war die Schuld des eigentlichen Russland für die Zeit vom
1. Jan. 1842 officiell zu 488*146,213 S.-R. berechnet worden, mit
entsprechendem Auswechslungsfonds für die Cassabillcte. Sonach ergab
sich, den amtlichen Aufstellungen selbst zufolge, in den 11 Jahren
vor dem Ausbruche des grossen Krieges, eine offene Schuldvermehrung
von 225 Mill. S.-R., also eine Vermehrung von 46 Proz. im Frieden!
Davon kommen auf die Anlehen für Erbauung der St. Petersburg-Moskauer
Eisenbahn 77^4 Mill. — Es treffen übrigens von der GesammtschuldVermehrung
auf die fundirte 120*323,000, auf die Papiergeldschuld
104*710,000 S.-R.
In Folge des beschränkten Credits Russlands in andern Staaten,
besteht der grösste Theil der Schulden im Inlande. Diese Schulden
sind meistens „Inscriptionen in das grosse Buch.“ So wurden namentlich
die 6proz. Anlehen von 1810, 17 und 20 in 5proz. Silberrubel-Inscriptionen
umgewandelt, wobei man (bezeichnend für den damaligen
Cours des alten Papieres) 3 Rub. 70 Kopeken Bankassignaten
für 1 S.-R. annahm.
Die Grösse der eigentlichen Russischen Staatsschuld berechnete
Reden Mitte 1854 auf 820 Mill, prenss. Thlr. mit dem Bemerken:
„dass, als Folge der Kriegführung, binnen Jahresfrist fernere 100 Mill,
dazu kommen, kann nicht überraschen, wenn sich berechnen lässt, dass
Landheer und Kriegsflotte monatlich 18—20 Mill. Thlr. kosten, was
im Ja hr es betrage der ganzen reinen Staatseinnahme sehr nahe kommt.“
Nimmt man Alles zusammen, so dürfte die Gesammtsumme der
Schulden Russlands, mit Polen und Finnland, nach Beendigung des
Krieges, kaum unter 900 Mill. S.-R. = 3600 Mill. Frkn. anzuschlagen
sein, wovon allerdings der, übrigens sehr problematische, Betrag
des Einlösungsfonds für Cassabilletc abzurechnen ist.
Militärwesen.
Landmacht.
Bildung des Heeres. Der Adel, die grossen Kaufloute und einige
andere Stände sind von der Militärpflichtigkeit ausgenommen. Stellvertretung
findet statt, ist jedoch selten; ausserdem Loskauf um 1000
R. Pap. Die Aushebungen werden durch kais. Ukas in der Weise
angeordnet, dass so und so viel Köpfe auf jedes 1000 Einwohner
(wobei man aber nur die männlichen Einwohner rechnet) genommen
werden. Das Reich ist behufs der Recrutirung in zwei grosse Hälften,