RUSSLAND — Finanzen (Schulden).
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scheiterte dort grösstentheils. Es ward versichert, das Anlehen sei
darauf factisch zu einem gezwungenen im Inlande gemacht worden.
Russischerseits widersprach man diesen Angaben, und behauptete vielmehr,
das Anlehen sei im Auslande gelungen. — Im Dec. 1855 soll die
Negocirung eines weitern Anlehens von 50 oder 110 Mill. S. -R. zu Hamburg
gelungen sein, und zwar im Course von 82% (Vs <^6^ Summe ward
auf Hamburg, % wurden auf Preussen und Holland gerechnet.) Es
ist indessen nicht unglaublich, dass Russland selbst noch grössere
Summen aus dem Auslande zu ziehen wusste. Die dessfallsigen Operationen
wurden natürlich geheim gehalten. — Hiezu kamen: die Verwendung
von Metallvorräthen, welche zur Deckung der Credit-Billete
bestimmt waren (wie oben erwähnt), und die Abgabenvermehrungen.
Oie Regierung gab dem Papiergelde Zwangscours. Es zeigte
®ich auch hier, dass dies das sicherste Mittel ist, das Metallgeld ganz
verschwinden zu machen. Schon im März 1854 wurden am Papiergeld
20 Proz. verloren, indem der Rubel, sonst = 4 Frkn., nur noch
3 Er. 8 Cent, galt. Eine Ukase vom Jan. 1855 befahl, zur Milderung
der Abgabenerhöhung (die man factisch nicht weiter steigern konnte)
^ie Ausgabe neuen Papiergeldes, das 3 Jahre nach dem Friedensschlüsse
eingelöst werden soll. Kaum war der Friede abgeschlossen,
so musste das russische Gouvernement die grössten Anstrengungen
machen, um Silber im Auslande aufzukaufen (es geschah namentlich zu
Frankfurt). Im inland. Verkehre war das Metallgeld ganz verschwunden.
Wie schon angedeutet, besteht ausser der Russischen, auch noch
eine Polnische und eine Finländische Schuld. Die erste (die
polnische) betrug unmittelbar vor dem Kriege etwa 215 Mill. poln.
Gulden (über 32V4 Mill. russ. S.-R.), wozu die neue Anlehensbelastung
mit 3 Mill. S.-R. kam.
Die vorstehenden Ziffern zusammengenommen geben indess nur
ein sehr unvollständiges Bild von den der russ. Staatscasse auferliegenden
Verbindlichkeiten. In Folge des absolutistisch-bureaucratischen
Systems, wonach jede allgemeinere Thätigkeit, selbst im Gebiete der
Industrie, des Handels und der Wohlthätigkeit, von der allerhöchsten
Weisheit des Selbstherrschers und seiner Beamten geleitet werden
müsse, hat die Regierung alle Creditanstalten im Reiche nicht nur
unter ilire Obervormundschaft, sondern unter ihre Oberleitung und Garantie
gestellt: sie alle sind gleichsam Staatsinstitute! Wir nennen
Jie Pfandhäuser in St, Petersburg und Moskau, die Leili- und die
Handelsbanken zu Petersburg, Moskau, Riga, Odessa, Cliarkow und
in andern Städten. Wie nun die Regierung dafür, dass sie ihre
»Garantie“ aussprach, in die Leitung und in die Gassen jener Anstalten
eingreift, lässt sich ahnen. Der Betrag der Passiven der gedachten
Institute ward am 1. Jan. 1853 zu 806’083,233 S.-R. angegeben.
Dazu kamen noch in Polen etwa 3472 Mill. S.-R. „Von
den 322172 Mill. Frkn., welche die russ. Banken erhielten, sind blos
84 Mill. (21 Mill. Rub.) durch Wechsel oder erhaltene Waaren repräsentirt“
(L. Faucher, zu Ende 1854). Alle jene Passiven sollten
aber versprochenermassen jederzeit rückzahlbar sein!