Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXVI, Kleidungen, Wäsche und Putzwaareu, etc. 
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I 
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223 
(32 
Tarifmüssige Benennung 
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Russland. 
9. Dainenhüte und jede Art Koj>tj)utz mit 
Bänder-, Blumen-, Federn- u. dgl. Besätzen 
Anmerkung: Genähtes Pelzwerk und Pelzkleidungsstävke, 
welche nicht mit Tuch oder irgend welchem Zeug über 
zogen sind, worden nach dem § 85. je nach den Kellen, 
aus welchen sie verfertigt sind, verzollt, mit einem Zu 
schlag von 50 Percent zu der in diesem Paragraph fest 
gesetzten Zollgebühr. Pelzbekleidnngsstücke mit Sioff- 
flberzug, darunter auch Pelzmützen, werden verzollt, wie 
folgt: mit Tuch- und anderen WollenstofFen überzogen für 
Männer laut P. 3, für Frauen laut P. 4 ; mit Sainmt. Halb- 
sammt und anderen Seiden- oder Halbseidengeweben über 
zogene laut P. 5 dieses Paragraphes, mit einem Zollnach 
lasse von 50 Percent der in P. 5 norinirten Zollgebühr. 
Schabraken, Decken, Gardinen, Stören n. dgl. Waaren. 
besäumte und durchsteppte , werden nach dem Haupt- 
materiale verzollt, woraus sie bestehen. 
Strauss-, Marabu-, Paradiesvogelffdeni. Federn zu 
Federbüschen, Schniuckfedern (Plumage) jeder 
Art zu Herren- u. Damenhüten u. künstliche 
Blumen, mit Ausnahme der aus Papier (§ 183, 
Punkt 4) und Leder (t; 187, Punkt 4) ge 
machten, mit den Schachteln zusamm. gewogen 
Anmerkung: Kinzeltheile von künstlichen RInmen, n;cht 
zusammengesetzt, unterliegen nur der halben Zollgebühr, 
d. h. 3 Kbl. (3 Rbl. 30 Kop.) vom Pfund. 
Hüte und Mützen: 
1. Hüte aus Filz, Halbfilz, Seide und Woilock 
(grober Filz) 
2. Hüte, lederne, lackirte, aus Holzspänen, 
gewöhnlichem und weissem Baumhast (jiaille 
de riz), gepresster, das italienische Stroh 
nachahmender Pappe, baumwollenem oder 
hänfenem Filzband, Palmenfäsern und der 
gleichen vegetabilischem Material (mit Aus 
nahme von Strohhüten) gemischt oder nicht 
gemischt mit Seide oder anderem Garn, 
ohne Bänder, Federn und Blumen . , . 
3. Strohhüte in unappretirtem Zustande, ohne 
Bänder, Federn und Blumen 
Anmerkung: Appretirte Strohhüte und DamenhOte aller 
Art, mit Rändern, Federn etc. nach g 219, Punkt 8. 
4. Mützen aller Art, ohne Pelzbesatz . . . 
„ mit Pelzbesatz nach #219, Punkt 8. 
5. Ordinäre Bauernhüte und Mützen aus Baum 
wolle, ohne Besatz und mit Schaffellbesatz, 
bei der Einfuhr über die Landesgrenze . . 
In der Ausfuhr frei 
Serbien. 
Kleider u. alle genähten Gegenstände, Stickereien, 
Strickwaaren (ausgenommen Sattler-, Riemer- 
und Handschuhwaaren), Kurzwaaren und jene, 
welche spec, in andern Tarifscl. genannt sind: 
A. Gemeine in oder ohne Verbindung mit 
gewöhnlichen Materialien, und zwar: 
1. aus gemeiner Leinwand (Commisslein 
wand) und ähnlichen Geweben, sowie 
Pfd. ¡¡Rubel Kop. 
15 ' — 
Rubel 
Stück 
1 
Pfd. 
1 
Stück¡ 
1 J 
6 I — 
1 i — 
45 
65 il 
40 
17 il 
Kop.
	        
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