Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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\XX11I. Kürschuerwaaren. 
I 
Tarif »lässige Benennung 
Schweiz. 
29 II Häute und Felle, gegärbte, zugerichtete, noch in 
Haaren, zu Sattler- und Kürschnerarbeit etc., 
Rauchwerk 
In der Ausfuhr ¿0 Happen. 
Schweden. 
Häute und Felle: Alle Arten zubereitete Felle, 
die nicht zu Pelzen dienen (mit Ausnahme 
von Sohlenleder, Randsohlleder, weissgegärb- 
tem Leder, sowie sämischem Leder) . . . 
Sohlenleder sowie Bindsohlenleder, auch weiss- 
gegärbtes (alaungares) sowie Sämischleder . 
Leder anderer Sorten, auch lackirtes .... 
Lederwaaren, nicht besonders aufgeführte werden 
mit 20o/o Aufschlag auf Leder verzollt, aus 
welchem sie an gefertigt sind. 
Lederne Handschuhe aller Art und mit Leder 
überkleidete Zeughandschuhe 
Handschuhleder, auch zugeschnittene Handschuhe 
Schuhe von Wollfilz mit Ledersohlen .... 
„ „ „ ohne Ledersohlen, wie 
Wollfilz 
„ von Seide und Halbseide 
„ von anderem Zeuge, nebst denjenigen 
von Saffian, Corduan, gefärbtem, gepress 
tem oder bedrucktem Leder .... 
„ mit Pechdraht genäht, sogen. Seestiefel 
„ mit Holzsohlen 
„ anderer Arten (von Wollfilz und Segeltuch) 
Sattlerwaaren, nicht besonders aufgetührte. aller 
Art 
Mützenschirme 
In der Ausfuhr frei. 
Türkei. 
Häute, Felle und Leder von Ochsen, Kühen, 
trockene 
Sohlenleder, alles andere Leder, Lederwaaren 
aller Gattungen vertragsmässig v.Werthe 8%. 
, ln der Ausfuhr frei. 
1 1 
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masaiger 
Kg. 
100 
Kg. 
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l’iant. l’ava Piaat. Para 
-- : 89 : 
XXXIII. KUrschnerwaaren. 
220J 
Oesterreich-Ungarn. 
Pelzwerk, zugerichtet, nicht confectionirt; 
a) aus gemeinen Fellen . . . . . 
h) aus feinen Fellen 
Kg. 
100 
100 
fl. kr. 
10 — 
50 — 
fl. kr.
	        
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