Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

254 
XXXV. Glas und Glaswaareii. 
Tarif massige Benennuiiir 
158 
Russland. 
2. Fensterglas jeder Art, weisses, lialbweisses 
und bouteilleiifarbiges, sowie Waaren ans 
weissein und balbweisseni Glase, nicht fa- 
cettirt und nicht geschliffen und ohne Ver 
zierungen. wenn auch mit ausgearheiteten 
und geschliffenen Böden, Rändern und 
Stöpseln und mit gegossenen Mustern . 
Fensterglas, farbiges, in der Masse gefärb 
tes, milchfarbiges, mattes und gerunzeltes, 
desgl. Waaren aus farbigem (in der Masse 
gefärbtem), oder doppeltem (mit einem far 
bigen Ueberguss), milchfarbigem, gerunzel 
tem und mattem (mit Sand zugeriebenem) 
Glase, nicht facettirt und nicht geschliffen, 
ohne Verzierungen, Vergoldung oder Ver 
silberung, wenn auch mit gegossenen Mustern 
und geschliffenen und ausgearbeiteten Stö]»- 
seln, Böden und Rändern 
4. Waaren aus weissem Glase und Krystall, 
facettirt und geschliffen, aber ohne Ver 
zierungen 
5. Waaren aus gefärbtem, einfarbigem und 
doppeltem, mattem, milchfarbigem, gerun 
zeltem und anderem Glase, facettirt und 
geschliffen, desgl. Waaren aus Glas jeder 
Art mit Malerei, Vergoldung, Versilberung, 
geschnittenen und geätzten Mustern und 
mit bronzenen oder anderen Verzierungen . 
Anmerkung: Wenn die Bronzeverziernngon augenschein 
lich den Hauptwerth des Gegenstandes ausmachen. so 
wird die Zollgebühr nach dem Paragraph über Bronzewaaren 
erhoben. 
Glasfabrikate mit farbigen Verzierungen, deren 
Farben in das Glas eingebrannt sind . . 
Spiegel und Spiegelgläser: 
mit einer Fläche bis 100 Quadrat-Werschok. 
von 101 
, 201 
200 
800 
400 
500 
600 
800 
1200 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
_ . 
trags- 
mässiger 
Pud 
Hubel Kop. iRnbel Kop. 
1 20 
e e 301 
e e e 401 
e , e 501 
r e 601 
. . . 801 
r e über 1200 
Anmerkungen: Von den unterwegs zerbrochenen Spiegeln 
und Spiegelgläsern wird die Zollgebühr besonders von 
jedem Stücke, welches mehr als 25 Quadrat-Werschok 
Oberfläche hat, erhoben; die Berechnung wird nach dem 
möglichst grössten regulären Viereck, welches ans dem 
Bruchstück geschnitten werden kann, gemacht. Bruch 
stücke, welche nicht über 25 Quadrat-Werschok Oberfläche 
enthalten, werden zollfrei durchgelassen. 
Geschliffene Spiegelgläser ohne Amalgam unterliegen der 
Zollgebühr, je nach der Grösse, den für Spiegel anfgestell- 
ten Regeln gemäss, aber mit einem Abschlag von 30% von 
der Summe der Zollgebühr. Nicht geschliffene Spiegelgläser 
werden wie Fensterglas nach Punkt 2 des § 157 durch 
gelassen. 
1 St. 
30 
20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.