Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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XLI,  Fahrzeuge.

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Tarifmässige  Benennung

Rumänien.
Wagen  ohne  Federn,  nicht  gedeckt,  nicht  gepolstert, ­
  Neutitscheiner  und  Radatzer  Wagen
(Britschken),  mit  Eisen  beschlagen  und  bemalt, ­
  und  andere  ähnliche,  Lastwagen  (cara,
harabele)  mit  Eisen  beschlagen  und  bemalt,
Bauern  wagen  und  andere  ähnliche  .  .  .
Wagen,  verschiedene,  für  Ambulanzen  .  .  .
Velocipedes,  Rollstühle  und  andere  Vorrichtungen ­
  auf  Rollen  für  Kranke,  und  im  Allgemeinen ­
  alle  kleinen  Handwagen  vom
Werthe  7®/o.
Vorrichtungen,  verschiedene,  auf  Rädern,  für
Canalräumer,  vom  Werthe  7"^.
Wasserfahrzeuge,  und  zwar:
Dampfschiffe,  ausgerüstete,  jeder  Art  .  .  .
Segelschiffe,  ausgerüstete,  jeder  Art  ....
Baggermaschinen
Barken,  ordinäre,  aus  einerlei  Holz  ....
Schiffe  bis  zu  inch  2  Tonnen  Gehalt  .  .  .
Schiffe  von  mindestens  2  und  höchstens  5  Tonnen ­
  Gehalt
Schiffe  von  5  bis  inch  7',«  Tonnen  Gehalt  .
Schiffe  von  7  \g  bis  inch  10  Tonnen  Gehalt  .
Kaiks,  Schlep])er  und  Lastenschiffe  aus  Tannenholz ­
  von  mehr  als  10  Tonnen  Gehalt  .  .
Kaiks,  Schlepper  und  Lichterschiffe  aus  Eichenholz, ­
  ausgerüstete,  von  mehr  als  10  Tonnen
Gehalt
Luxusschiffe  aus  Holz  oder  Metall  oder  aus
Holz  in  Verbindung  mit  Metall  ....
ln  der  Ausfuhr  frei.
Russland.
Equipagen  :
1.  Grosse  Equipagen  auf  Federn,  als:  Wagen,
Landauer,  Diligencen  und  Omnibus  .  .  .
2.  Leichte  Equipagen  auf  Federn,  als:  Kaleschen,
Phaetons,  Charabancs,  Cabriolets,  Cabs  .  .
3.  Equipagen  auf  Federn  zum  Transport  von
Lasten,  als:  Fuhrwagen,  Brankarden,  sowie
auch  Personenwagen  nur  mit  den  zwei  hinteren ­
  Schwungfedern
4.  Ei^uipagen  jeder  Art  ohne  Schwungfedern
und  Handwagen  für  Kinder  auf  Federn  .  .
Anmerkung.  Handwagen  für  Kinder  ohne  Schwungfedern ­
  werden  nach  dem  §  228  durchgelassen.
5.  Einzelne  Wagenbestandtheile,  als:  Kutschenkasten, ­
  Räder,  Laternen  u.  dgl.,  mit  Ausnahme ­
  von  Federn,  Achsen  und  anderem  im
Tarif  besonders  genannten  Zubehör  .  .  .
Eisenbahnwagen  :
1.  Plattformen  und  Kohlenwagen
2.  Güterwagen

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