Full text: Finanzwissenschaft

' 1. Buch. Kinleitende Lehren. 
Befriedigung der Gemeinbedürfnisse dienen und deren Herstellung 
die Aufgabe des Staatshaushaltes bildet, so sehen wir, daß die- 
selben, sofern sie der Sicherung des Erfolges der individuellen Wirt- 
schaft dienen, mittelbare, reflektierte, komplementäre Güter sind. 
Ihr Gebrauch fließt mit der Befriedigung der individuellen Bedürf- 
nisse zusammen, ist in vielen Fällen von denselben nicht zu unter- 
scheiden, wie z. B. der Rechtsschutz, Sicherheit der Person und 
des Vermögens usw. Es wäre aber falsch, hieraus zu folgern, daß 
die zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse dienenden Güter ohne 
Ausnahme komplementärer Natur sind. Zu dieser Folgerung ge- 
langen nur jene, die wie Sax, Mazzola usw. in den Gemein- 
bedürfnissen nur die kollektive Befriedigung der individuellen Be- 
dürfnisse sehen. Gleichwie aber Mazzola einsieht, daß das Wasser 
vom Standpunkte des einen Bedürfnisses ein unmittelbares, vom 
Standpunkte eines anderen Bedürfnisses ein mittelbares Gut ist, so 
sind die Gemeingüter vom Standpunkte des staatlichen Lebens un- 
mittelbare Güter, vom Standpunkte der individuellen Wirtschaft, 
deren Voraussetzung sie gleichfalls sind, mittelbare Güter. 
Die auf die Befriedigung der staatlichen Bedürfnisse gerichtete 
Tätigkeit bildet die Staatswirtschaft, deren Objekt der Staats- 
haushalt. Die Aufgabe der staatlichen Wirtschaft besteht darin, 
durch Umwandlung von privatwirtschaftlichen Gütern 
oder Werten in staatswirtschaftliche Güter oder 
Werte, Gemeingüter zu schaffen. Die privatwirtschaftlichen 
Güter kommen in den staatlichen Einnahmen zur Darstellung, die 
damit geschaffenen Gemeingüter in den Ausgaben. Die staatliche 
Wirtschaft bildet eine ganze Kette von rationellen, zweckentsprechen- 
den Tätigkeiten und Einrichtungen, welche unter dem Diktat des 
obersten wirtschaftlichen Prinzipes stehen. Dem ökonomischen 
Leitgedanken gomäß muß die staatliche Wirtschaft danach streben, 
daß mit den geringsten Opfern die größten Vorteile erreicht werden. 
Doch leidet das ökonomische Axiom in der Staatswirtschaft eine 
gewisse Beschränkung, sofern dasselbe mit speziellen staatlichen 
Zwecken kollidiert, welche diese Beschränkung notwendig machen; 
so z. B. wenn der Staat bei seinen Eisenbahnen nicht allein nach 
dem höchsten Einkommen trachtet, sondern von diesem Ziele even- 
tuell im Interesse wirtschaftlicher, kultureller Aufgaben absieht. 
Sofern der Staat mit der Produktion von Gütern höherer Ordnung 
beschäftigt ist, stößt die Verwirklichung des ökonomischen Axioms 
auf Schwierigkeiten, denn in Ermangelung eines gemeinsamen Nenners 
sind die Aquivalente von Gütern niedriger und höherer Ordnung 
gänzlich inkommensurabel. Andererseits jedoch bietet gerade der 
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