' 1. Buch. Kinleitende Lehren.
Befriedigung der Gemeinbedürfnisse dienen und deren Herstellung
die Aufgabe des Staatshaushaltes bildet, so sehen wir, daß die-
selben, sofern sie der Sicherung des Erfolges der individuellen Wirt-
schaft dienen, mittelbare, reflektierte, komplementäre Güter sind.
Ihr Gebrauch fließt mit der Befriedigung der individuellen Bedürf-
nisse zusammen, ist in vielen Fällen von denselben nicht zu unter-
scheiden, wie z. B. der Rechtsschutz, Sicherheit der Person und
des Vermögens usw. Es wäre aber falsch, hieraus zu folgern, daß
die zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse dienenden Güter ohne
Ausnahme komplementärer Natur sind. Zu dieser Folgerung ge-
langen nur jene, die wie Sax, Mazzola usw. in den Gemein-
bedürfnissen nur die kollektive Befriedigung der individuellen Be-
dürfnisse sehen. Gleichwie aber Mazzola einsieht, daß das Wasser
vom Standpunkte des einen Bedürfnisses ein unmittelbares, vom
Standpunkte eines anderen Bedürfnisses ein mittelbares Gut ist, so
sind die Gemeingüter vom Standpunkte des staatlichen Lebens un-
mittelbare Güter, vom Standpunkte der individuellen Wirtschaft,
deren Voraussetzung sie gleichfalls sind, mittelbare Güter.
Die auf die Befriedigung der staatlichen Bedürfnisse gerichtete
Tätigkeit bildet die Staatswirtschaft, deren Objekt der Staats-
haushalt. Die Aufgabe der staatlichen Wirtschaft besteht darin,
durch Umwandlung von privatwirtschaftlichen Gütern
oder Werten in staatswirtschaftliche Güter oder
Werte, Gemeingüter zu schaffen. Die privatwirtschaftlichen
Güter kommen in den staatlichen Einnahmen zur Darstellung, die
damit geschaffenen Gemeingüter in den Ausgaben. Die staatliche
Wirtschaft bildet eine ganze Kette von rationellen, zweckentsprechen-
den Tätigkeiten und Einrichtungen, welche unter dem Diktat des
obersten wirtschaftlichen Prinzipes stehen. Dem ökonomischen
Leitgedanken gomäß muß die staatliche Wirtschaft danach streben,
daß mit den geringsten Opfern die größten Vorteile erreicht werden.
Doch leidet das ökonomische Axiom in der Staatswirtschaft eine
gewisse Beschränkung, sofern dasselbe mit speziellen staatlichen
Zwecken kollidiert, welche diese Beschränkung notwendig machen;
so z. B. wenn der Staat bei seinen Eisenbahnen nicht allein nach
dem höchsten Einkommen trachtet, sondern von diesem Ziele even-
tuell im Interesse wirtschaftlicher, kultureller Aufgaben absieht.
Sofern der Staat mit der Produktion von Gütern höherer Ordnung
beschäftigt ist, stößt die Verwirklichung des ökonomischen Axioms
auf Schwierigkeiten, denn in Ermangelung eines gemeinsamen Nenners
sind die Aquivalente von Gütern niedriger und höherer Ordnung
gänzlich inkommensurabel. Andererseits jedoch bietet gerade der
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