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Il. Der Markt von Lübeck
An der späteren Einziehung des Marienkirchhofes in den Marktverkehr
kann kein Zweifel mehr bestehen, ebensowenig daran, daß die Stadt selbst
die Umbauung des Kirchhofes mit Marktbaulichkeiten vornehmen ließ.
Um so deutlicher hebt sich der heutige Marktplatz mit den ihn umgebenden
Baulichkeiten als ursprüngliche Anlage ab. Die Linie, welche sich vom Nord-
rande des Blocks XI in der Westrichtung im Nordrand der Budengruppe des
Blocks IX fortsetzt, ist die scharfe Grenze des alten Marktviertels vom
Marienkirchhof, den man mit vollem Recht als „Neumarkt‘“ bezeichnen
könnte.
Schon unter diesem Gesichtspunkt gewinnt das Überwiegen des Privat-
eigentums an den Baulichkeiten dieser ältesten Anlage ein gesteigertes
Interesse; mit Ausnahme der Blocks XVI und XVII, wo ursprünglich in der
Hauptsache Bäcker, Fleischer und Gewandschneider®) zu suchen sind, und
dem ältesten Rathaus in Block VI ergab sich auch hier das wenige städtische
Eigentum, das noch übrigbleibt, als spätere Zutat.
So scharf die Grenzen zwischen städtischem Eigentum und Privateigentum
an den Marktbaulichkeiten für die spätere Zeit zu ziehen sind, so fließend
sind sie zwischen dem mit rot und weiß angelegten Unterteile des privaten
Budeneigentums. Würden die erhaltenen Oberstadtbücher nur zwanzig
Jahre später einsetzen, dann wäre ohne Zweifel die Zahl der weißen Flecke
eine viel größere: fortgesetzt gehen seit dem Ende des 13. Jahrhunderts
Marktbuden in das Eigentum nicht im Rate sitzender Personen über,
darunter in steigendem Maße an Leute, die als Handwerker oder Krämer
bisher als Mieter selbst in der Bude ihr Gewerbe ausübten?). Diese Beob-
achtung weist aber darauf hin, daß für eine frühere Zeit, Anfang des 13. oder
gar Ende des 12. Jahrhunderts, ein Zustand bestanden haben muß, wo einmal
alle Budenblocks mit privatem Eigentum (I—V, VI ohne 242, VII—XI,
XVII, XIX, XXI) nur im Eigentum von im Rate oder der ihm voraus-
gehenden Behörde®®) befindlichen Personen gewesen sind. In jener ersten
Personengruppe, welche diese Budenblocks als ihr Eigentum errichteten,
sind die Gründungsunternehmer, genauer ausgedrückt: die Unternehmer
der Wiedergründung Lübecks unter Heinrich dem Löwen zu vermuten®?).
Es wäre selbstverständlich ein Irrtum, anzunehmen, daß die Namen der
Gründungsunternehmer ohne weiteres mit den noch zu Ende des 13. Jahr-
hunderts begegnenden budenbesitzenden Ratsmitgliedern zusammenfallen.
Schon der Umstand, daß die Familiennamen damals noch längst nicht
immer fest sind, muß hier vor Übereilungen warnen, namentlich aber haben
privatrechtliche Verschiebungen innerhalb des Kreises der ratsfähigen und
dem Rate nahestehenden Familien häufig stattgefunden: eine größere Zahl
der in der Karte namhaft gemachten Familien dürfte durch Heirat und
Mitgift Eigner von Marktbuden geworden sein. Fortgesetzt sind Marktbuden