Full text: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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Il. Der Markt von Lübeck 
An der späteren Einziehung des Marienkirchhofes in den Marktverkehr 
kann kein Zweifel mehr bestehen, ebensowenig daran, daß die Stadt selbst 
die Umbauung des Kirchhofes mit Marktbaulichkeiten vornehmen ließ. 
Um so deutlicher hebt sich der heutige Marktplatz mit den ihn umgebenden 
Baulichkeiten als ursprüngliche Anlage ab. Die Linie, welche sich vom Nord- 
rande des Blocks XI in der Westrichtung im Nordrand der Budengruppe des 
Blocks IX fortsetzt, ist die scharfe Grenze des alten Marktviertels vom 
Marienkirchhof, den man mit vollem Recht als „Neumarkt‘“ bezeichnen 
könnte. 
Schon unter diesem Gesichtspunkt gewinnt das Überwiegen des Privat- 
eigentums an den Baulichkeiten dieser ältesten Anlage ein gesteigertes 
Interesse; mit Ausnahme der Blocks XVI und XVII, wo ursprünglich in der 
Hauptsache Bäcker, Fleischer und Gewandschneider®) zu suchen sind, und 
dem ältesten Rathaus in Block VI ergab sich auch hier das wenige städtische 
Eigentum, das noch übrigbleibt, als spätere Zutat. 
So scharf die Grenzen zwischen städtischem Eigentum und Privateigentum 
an den Marktbaulichkeiten für die spätere Zeit zu ziehen sind, so fließend 
sind sie zwischen dem mit rot und weiß angelegten Unterteile des privaten 
Budeneigentums. Würden die erhaltenen Oberstadtbücher nur zwanzig 
Jahre später einsetzen, dann wäre ohne Zweifel die Zahl der weißen Flecke 
eine viel größere: fortgesetzt gehen seit dem Ende des 13. Jahrhunderts 
Marktbuden in das Eigentum nicht im Rate sitzender Personen über, 
darunter in steigendem Maße an Leute, die als Handwerker oder Krämer 
bisher als Mieter selbst in der Bude ihr Gewerbe ausübten?). Diese Beob- 
achtung weist aber darauf hin, daß für eine frühere Zeit, Anfang des 13. oder 
gar Ende des 12. Jahrhunderts, ein Zustand bestanden haben muß, wo einmal 
alle Budenblocks mit privatem Eigentum (I—V, VI ohne 242, VII—XI, 
XVII, XIX, XXI) nur im Eigentum von im Rate oder der ihm voraus- 
gehenden Behörde®®) befindlichen Personen gewesen sind. In jener ersten 
Personengruppe, welche diese Budenblocks als ihr Eigentum errichteten, 
sind die Gründungsunternehmer, genauer ausgedrückt: die Unternehmer 
der Wiedergründung Lübecks unter Heinrich dem Löwen zu vermuten®?). 
Es wäre selbstverständlich ein Irrtum, anzunehmen, daß die Namen der 
Gründungsunternehmer ohne weiteres mit den noch zu Ende des 13. Jahr- 
hunderts begegnenden budenbesitzenden Ratsmitgliedern zusammenfallen. 
Schon der Umstand, daß die Familiennamen damals noch längst nicht 
immer fest sind, muß hier vor Übereilungen warnen, namentlich aber haben 
privatrechtliche Verschiebungen innerhalb des Kreises der ratsfähigen und 
dem Rate nahestehenden Familien häufig stattgefunden: eine größere Zahl 
der in der Karte namhaft gemachten Familien dürfte durch Heirat und 
Mitgift Eigner von Marktbuden geworden sein. Fortgesetzt sind Marktbuden
	        
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