Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

170. Berechnung und Einhebung der Zollgebühr ¡gg 
ZWMMMWMU 
12.Militär-Essectenals:M°nturen,Rüstungssiücke,Waffen 
Munition, Hecrgeräthe, Pferde im Verkehre zwischen k. k Trnp.' 
pcnkörpcrn in und außer dem Zollgebiete gegen Bestätigung des 
betreffenden Mllitar-Commando. its. 21 ss. <s.) 
. Ņ-tte-soch-rmsff (d i. Bettstellen und B-tts°u-nitur-n), welche von 
mm 
HIS! 
_ 2abakblätter für die Staatsniederlagen, ferner 
Ķ och falz, Schießpul ver und Tabakf ab r ivate für die Staats- 
nrederlagen oder von Bewohnern der Umgebungen der 
Mst'sr - »-Ş» *f 
14. Der Verkehr mit Erzeugnissen der Staatsberq- 
tnerļe a.lS der k. k. Bcrschleiß-Fnctorie in Triest gegen Bcstäti- 
gung der Letzteren. g. 21 
Die Emfuhrzollfr-iheit der Erzeugnisse des nächst der Grenze Tirols 
auf dem Igl. darr Gebiete liegenden k. k. Hütten, und Hammerwerkes 
Kl-ser gegen Certcheate des Amtes oder Werkes und rücksichtlich lener 
Produkte deren %i4nu»8 mit Werks,eichen (Werksmarken, vorge- 
schrieben ist oder zulässig erscheint, auch gegen Vorhandensein dieser Gleichen 
w-rd alz „och bestehend erklärt und zugleich gestattet, dass diese Zoll- 
rei» R « dem Eintritte über d,e gesummte Zolllinie gegen das Kbnia- 
»ich Baiern ,n Anwendung komme. (Bdgb. 18S7 Rr S7 )
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.