fullscreen: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

18 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege. 
kolonien, Spiel, Sport) und 23 (Schulkinderernährung usw.) viele, oft sehr hohe Beträge 
enthalten, die der Kinderfürsorge und Jugendpflege zugute kommen, so daß man gewiß einen 
Gesamtbetrag von rund 50 Millionen Mark annehmen kann. 
Die Kinderfürsorge seitens der Arbeitgeber, insbesondere die Säuglingspflege, die 
Errichtung von Bewahranstalten, Kinderhorten und Kind er schulen, die Überfüh 
rung von Kindern während der Schulferien in Kinderheime, Seehospize und Ferien 
kolonien geschieht natürlich auch oft im wohlverstandenen eigenen Interesse, weil dort, 
wo es an Frauenhänden mangelt, die Mütter für die Fabrikarbeit frei werden, wenn sie 
durch Überweisung der Pflege ihrer Säuglinge und der Aufsicht über die heranwachsenden 
und schulpflichtigen Kinder an die Fabrikleitung von ihren eigenen Pflichten in dieser Be 
ziehung während der Arbeitszeit entbunden werden. Aber trotzdem besteht gerade bei den 
Fabrikeinrichtungen für Säuglingspflege und Kinderaufsicht meistens eine so umsichtige, ja 
rührende Teilnahme für die kleinen Pfleglinge, daß dieser Zweig einen Lichtpunkt in 
der Wohlfahrtspflege bedeutet, und man gewinnt bei näherem Studium der Einzeleinrich 
tungen dieser Art den Eindruck, daß geradezu das Bestreben besteht, in der Fabrik 
säuglingspflege und in der durch sie erfolgenden Herabminderung der Säuglingssterblich 
keit den Rekord gegenüber entsprechenden bürgerlichen und amtlichen Veranstaltungen 
zu erzielen. 
Von hervorragenden Einzelunternehmungen, die zum Teil im speziellen Teil dieses 
Werkes berücksichtigt sind, erwähnen wir folgende: 
Die Kinderpflegeanstalt der A.-G. Mechanische Weberei Linden in Hannover- 
Linden wurde schon in den Jahren 1872/73 als die erste Fabrikkrippe Norddeutschlands 
errichtet und am 16. Februar 1874 ihrer Bestimmung übergeben. Im Eröffnungsjahre 
betrug die tägliche Durchschnittszahl der von Arbeiterinnen der Fabrik der Anstalt über 
gebenen Kinder ca. 45 und die des Aufsichts-, Warte- und Dienstpersonals ca. 8. Im Jahre 
1911 war die Frequenz bis auf 200 Kinder pro Tag und das Personal auf 20 Angestellte 
gestiegen. Allerdings nimmt die Anstalt seit einigen Jahren auch Kinder von Frauen, 
die nicht im Betriebe beschäftigt sind, auf und kommt mit dieser Menschenfreundlichkeit 
den Wünschen der Allgemeinheit entgegen. Vielen anderen, auch städtischen Anstalten, 
hat die Fabrikkinderpflegstelle zu Linden als Muster gedient. Mit der Anstalt sind Garten 
spielplätze von 700 qm Fläche verbunden. Das Anstaltsgebäude besteht aus Erdgeschoß, 
4 Stockwerken und Dachgeschoß. Das Souterrain enthält Keller und Wirtschaftsräume. 
Im 1. Stock (parterre) sind in der einen Hälfte 3 Räume für Säuglinge und für Kinder 
bis 2% Jahren mit den nötigen Badezimmern, Ankleideräumen usw. eingerichtet. Die 
andere Hälfte des 1. Stocks enthält Empfangs-, Wohn- und Küchenräume. Im 2. Stock 
befindet sich die Warteschule für Kinder von 2%—6 Jahren. Das 3. Stockwerk enthält 
die Schlafräume für das gesamte Anstaltspersonal und das 4. Stockwerk zwei große Säle 
für die schulpflichtigen Kinder bis zu 14 Jahren. In einem der Säle, der 34 zweisitzige 
Schulbänke enthält, fertigen die Kinder ihre häuslichen Schularbeiten an, der andere Raum 
dient als Eß- bzw. Spielsaal. Im Dachgeschoß sind neben verschiedenen kleinen Geräte- und 
Vorratskammern zwei große Trockenböden für die mannigfaltige Anstaltswäsche eingerichtet. 
In jeder Etage sind Waschräume bzw. Badezimmer sowie Garderobe- und Wasserklosett 
anlagen vorhanden. Die Verbindung vom Erdgeschoß bis zum 4. Stock wird durch feuer 
feste, aus Stein und Eisen gewölbte, mit Asphalt abgedeckte Rampen vermittelt, deren 
allmähliche Steigung auch das Befahren mit den Säuglingsbettwagen gestattet. Die Aus 
stattung der gesamten Anstaltsräume ist einfach und solid. Jeder überflüssige äußere 
Luxus ist als unzweckmäßig vermieden. Die Säuglinge können von den Müttern in einem 
besonders hierzu eingerichteten Zimmer dreimal täglich gestillt werden, ohne daß diesen dafür 
Lohnabzüge gemacht werden. 
Die Anstaltsleitung verfolgt das richtige Prinzip der Wohlfahrts-, nicht der Wohl 
tätigkeitspflege, und verlangt daher auch von den Müttern Beiträge für die Erhaltung
	        
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