18 Allgemeines und Spezielles über Entwicklung und Stand der Wohlfahrtspflege.
kolonien, Spiel, Sport) und 23 (Schulkinderernährung usw.) viele, oft sehr hohe Beträge
enthalten, die der Kinderfürsorge und Jugendpflege zugute kommen, so daß man gewiß einen
Gesamtbetrag von rund 50 Millionen Mark annehmen kann.
Die Kinderfürsorge seitens der Arbeitgeber, insbesondere die Säuglingspflege, die
Errichtung von Bewahranstalten, Kinderhorten und Kind er schulen, die Überfüh
rung von Kindern während der Schulferien in Kinderheime, Seehospize und Ferien
kolonien geschieht natürlich auch oft im wohlverstandenen eigenen Interesse, weil dort,
wo es an Frauenhänden mangelt, die Mütter für die Fabrikarbeit frei werden, wenn sie
durch Überweisung der Pflege ihrer Säuglinge und der Aufsicht über die heranwachsenden
und schulpflichtigen Kinder an die Fabrikleitung von ihren eigenen Pflichten in dieser Be
ziehung während der Arbeitszeit entbunden werden. Aber trotzdem besteht gerade bei den
Fabrikeinrichtungen für Säuglingspflege und Kinderaufsicht meistens eine so umsichtige, ja
rührende Teilnahme für die kleinen Pfleglinge, daß dieser Zweig einen Lichtpunkt in
der Wohlfahrtspflege bedeutet, und man gewinnt bei näherem Studium der Einzeleinrich
tungen dieser Art den Eindruck, daß geradezu das Bestreben besteht, in der Fabrik
säuglingspflege und in der durch sie erfolgenden Herabminderung der Säuglingssterblich
keit den Rekord gegenüber entsprechenden bürgerlichen und amtlichen Veranstaltungen
zu erzielen.
Von hervorragenden Einzelunternehmungen, die zum Teil im speziellen Teil dieses
Werkes berücksichtigt sind, erwähnen wir folgende:
Die Kinderpflegeanstalt der A.-G. Mechanische Weberei Linden in Hannover-
Linden wurde schon in den Jahren 1872/73 als die erste Fabrikkrippe Norddeutschlands
errichtet und am 16. Februar 1874 ihrer Bestimmung übergeben. Im Eröffnungsjahre
betrug die tägliche Durchschnittszahl der von Arbeiterinnen der Fabrik der Anstalt über
gebenen Kinder ca. 45 und die des Aufsichts-, Warte- und Dienstpersonals ca. 8. Im Jahre
1911 war die Frequenz bis auf 200 Kinder pro Tag und das Personal auf 20 Angestellte
gestiegen. Allerdings nimmt die Anstalt seit einigen Jahren auch Kinder von Frauen,
die nicht im Betriebe beschäftigt sind, auf und kommt mit dieser Menschenfreundlichkeit
den Wünschen der Allgemeinheit entgegen. Vielen anderen, auch städtischen Anstalten,
hat die Fabrikkinderpflegstelle zu Linden als Muster gedient. Mit der Anstalt sind Garten
spielplätze von 700 qm Fläche verbunden. Das Anstaltsgebäude besteht aus Erdgeschoß,
4 Stockwerken und Dachgeschoß. Das Souterrain enthält Keller und Wirtschaftsräume.
Im 1. Stock (parterre) sind in der einen Hälfte 3 Räume für Säuglinge und für Kinder
bis 2% Jahren mit den nötigen Badezimmern, Ankleideräumen usw. eingerichtet. Die
andere Hälfte des 1. Stocks enthält Empfangs-, Wohn- und Küchenräume. Im 2. Stock
befindet sich die Warteschule für Kinder von 2%—6 Jahren. Das 3. Stockwerk enthält
die Schlafräume für das gesamte Anstaltspersonal und das 4. Stockwerk zwei große Säle
für die schulpflichtigen Kinder bis zu 14 Jahren. In einem der Säle, der 34 zweisitzige
Schulbänke enthält, fertigen die Kinder ihre häuslichen Schularbeiten an, der andere Raum
dient als Eß- bzw. Spielsaal. Im Dachgeschoß sind neben verschiedenen kleinen Geräte- und
Vorratskammern zwei große Trockenböden für die mannigfaltige Anstaltswäsche eingerichtet.
In jeder Etage sind Waschräume bzw. Badezimmer sowie Garderobe- und Wasserklosett
anlagen vorhanden. Die Verbindung vom Erdgeschoß bis zum 4. Stock wird durch feuer
feste, aus Stein und Eisen gewölbte, mit Asphalt abgedeckte Rampen vermittelt, deren
allmähliche Steigung auch das Befahren mit den Säuglingsbettwagen gestattet. Die Aus
stattung der gesamten Anstaltsräume ist einfach und solid. Jeder überflüssige äußere
Luxus ist als unzweckmäßig vermieden. Die Säuglinge können von den Müttern in einem
besonders hierzu eingerichteten Zimmer dreimal täglich gestillt werden, ohne daß diesen dafür
Lohnabzüge gemacht werden.
Die Anstaltsleitung verfolgt das richtige Prinzip der Wohlfahrts-, nicht der Wohl
tätigkeitspflege, und verlangt daher auch von den Müttern Beiträge für die Erhaltung