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352—354. Anweisung ausländisch unverzollter Gegenstände. Z4.Z
Must" s"» "u beraf ' l<,en b " Heiien - "ur ein« einsachen Registers nach
Er edegungSnm - m das Emp nngSregister eingetragen werden müsse, ist b?
retts in Zahl 326 vorgeschrieben. '
" ' (§. 146 A. U.)
«f.« b ) Art der Führung.
WW
a) Form und Zweck der Bestätigung.
(8. 244 %. U., Muß.
eine
Abgabe .
Erledigung der Begleitscheine" genannt wird.