Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

308  441—445.  Anweisung  Lei  der  Schifffahrt  mit  Ansageschein.
mit  den  einen  sichernden  Ladungs-Naumverschlus;  zulassenden  Einrichtungen
versehen  befunden  worden  sind,  Anwendung.  (Vdgb.  1858,  Nr.  15.)
2.  Beschaffenheit  der  Ladnngsräume.
442.  Die  Schiffe  müssen  mit  abgesonderten,  von  den  übrigen  Schiffsheisst
  in  derart  abgesperrt  werden  können,  das;  die  Hmwegnahme  oder
bet  matai#  bet  untct  beë  ßabunggtaumcß  gelegten  äßaaten  #e
&nmenbung  Ln  ©malt  unb  oŞne  ^intetialfung  Mentet  Sputen  "4t
werkstelligt  werden  kann,  und  das;  somit  insbesondere  die  Verschiebung  oder
5619^3^  &  3%.  en.  b.  28,  Bulli  1851,  p.  9339,  §.  12.)
Die  Prüfung  und  beziehungsweise  Beurtheilung,  ob  ein  Schiffsraum
»oUbmmen  fei,  #t  aunäd#  bem  mttittëamte  a".
D»  B°s.md  ist  p-°t°ko«ansch  sich°rzustâ^  1856,  17587.)
Die  ñabrieuae  sind  mit  sortlauftnde»  Zahlen  zu  versehe»  und  jeder
aba-kondc-te  Ladungsraum  ist  mit  Buchstaben  in  alphab-thisch-r  Rechenfvlge
au?  eine  leicht  ins  «uge  'âà  dauerhafte  u>)
Schl-ppkäh"-  mit  Marken  Md«  B°,°ichm.n^»ich.,  ^
3  besondere  Anmeldung  der  nicht  in  versperröaren  Räumen  ge
'  ^  r  ladenen  Waaren.
gius  ben  Sdiißen  bütfen  außer  ben  aut  SKbfpcttung  eingetöteten
  Sabungëtâumen  leine  aoüpM%"pam:en  111^^^^
finbcn  mibttgcnë  biefelben  befmtbetë  angcmelbet  unb  #on  bet  betn  @tn'
ttittëamte  bem  botgefd^iebenen  Drbenltid)en  3oIIbetfa^ten  untetaogen
werden  müssen.  (F.  M.  Erl.  v.  28.  Juni  1851,  Nr.  9339,  §.15.)  ♦  '
4  Abgesonderte  Verladung  der  für  verschiedene  Orte  bestimmten
^  Waaren.
444  Die  für  verschiedene  Orte  bestimmten  Waaren  und  Effecten
9.  Ş.P.,  1857,%,  3.777  and
JK.  CU-  #.)
5.  Iüyrung  der  Ladungslisten.
44^  Die  Ladungslisten  sind  in  dreifacher,  u.  z.  ftlr  d'ie  in  besonbeten
  ßabungbtäumen  füt  betriebene  Otte  bestimmten  Staaten  abge»'
sondert  zu  üb  ^ben  den  Bestimmungsort,  die  Zahl,  Gattung,  Nummer
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