Full text : Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

583.  Maßregeln  zur  Überwachung  des  Verkehrs.  409
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nietļt  vorweiset,  oder  wenn  in  denselben,  oder  in  den  zur  BcstStigung
  des  Bezuges  ausgestellten  Urkunden  rücksichtlich  des  Bezuges
oder  Berschlerßes  der  Waaren  wesentliche  Unrichtigkeiten  entdeckt
werden,  insbesondere
7,  Wenn  von  Seite  eines  Gewerbetreibenden,  der  Gewerbs--
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^JST^T  üntCVÍU ^'  bu'ch  welche  die  Waare
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M  ^erBot  ßegen  baßfeibc  borge;
Einen  besonderen  Verdachtsgrund,  durch  welchen  die
Urst  -n  UhV r  ben  vorschriftsmäßigen  Bezug  oder  den  inländischen
we  ckw"?  .^vhandener  Waaren  gesteigert  werden  können,  unb  wegen
ntit  LÌ! 1  ber  Ausübung  des  Rechtes  zur  Forderung  der  Ausweisung
en#tberUmßonb,  ïmm
straft  ^  Ausweisung  Verpflichtete  wegen  Schleichhandels  bereits  geist,
  bell@^^íei^^§anbcr,  befscn
ltn 9  oder  Versicherung  oder  die  Aufbewahrung  gesetzwidrig
            
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