Die Kontrolle.
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Industriefirmen), wo eine ständige Beschäftigung der angestelltenKontrollbeamten
gewährleistet ist. Zur Wahrung einer größtmöglichen Unabhängigkeit werden
solche Abteilungen durchweg der höchsten Betriebsstelle, dem Betriebsführer,
unmittelbar unterstellt.
Zu beachten ist die Krage des Kontrollraumes, d. h. ob am Ort der Arbeit
oder nach Durchführung der Arbeit in einem besonderen Raum kontrolliert wird,
kommt also die Arbeit zur Kontrolle oder die Kontrolle zur Arbeit ? Das hängt
naturgemäß von der Art der zu kontrollierenden Aufgabe ab und von den damit
zusammenhängenden Transportfragen. In Werkstätten sind sowohl Zentralkon
trollen wie Arbeitsgangkontrollen vorhanden (die wiederum als Zwischenkontrollen,
Endkontrollen, vollständige oder stichprobenhafte Kontrollen Vorkommen können).
Vorteile der Prüfarbeit in besonderen Räumen sind leichtere Überwachung der Kon
trolle, Teilbarkeit des Prüfungsstoffs und damit eine Möglichkeit der Verbilligung,
größere Ruhe und Sorgfalt und endlich die Trennung von Beeinflussungsmöglich
keiten.
Wichtig ist die Auswahl der zum Kontrolldienst ausersehenen Einzelpersonen.
Neben den sachlichen Eigenschaften (Kenntnis des Betriebes und der einzelnen
Vorgänge) werden persönliche Voraussetzungen verlangt, wie Ehrlichkeit, Auto
rität, Feingefühl, Zuverlässigkeit usw. Es ist dabei zu beachten, daß ein lang
jähriger Betriebsangehöriger von seinen alten Arbeitsgenossen in der Regel mehr
Schwierigkeiten bei der Ausübung einer Kontrolltätigkeit zu erwarten hat, als ein
Neuling. Das schränkt den Kreis der in Frage kommenden Personen wesentlich
ein. Man wird daher zum Kontrolldienst solche Personen bevorzugen, die bislang
wenig Berührung mit den übrigen Angestellten hatten und auf Grund ihrer höheren
sozialen Stellung (gute Bezahlung) auch nicht haben werden.
Die Kontrolle durch außerhalb des Betriebes stehende Personen oder Organe bringt Vor
teile in mannigfacher Hinsicht. Einmal ist die Möglichkeit irgendwelcher Bindungen mit den
eigenen Angestellten (deren Prüfung beabsichtigt ist) bedeutend geringer als bei eigenen
Revisoren; außerdem bringen sie durch ihre Tätigkeit in zahlreichen anderen Betrieben größere
Erfahrungen als jene mit. Ein wichtiger Vorteil ist auch, daß sie nur für die Dauer der Kon
trollarbeiten beschäftigt zu werden brauchen. Einen Nachteil haben externe Kontrollpersonen
insofern, als ihnen der tiefere Einblick in den Betrieb fehlt; doch läßt sich dieser Mangel durch
ihre dauernde Wiederverwendung mildern. Diese Wiederverwendung wird schließlich aus
einem anderen Grunde zur Notwendigkeit: höchst ungern wird ein Unternehmer fremde Per
sonen Einblick in seinen Betrieb tun lassen, und wenn es schon sein muß, dann sollen es mög
lichst wenige Personen sein. So verwächst ein Unternehmen mit seinen Revisoren mehr und
mehr, indem es dauernd die gleichen Personen heranzieht. Mit der Zeit erhalten diese dann eine
Vertrauensstellung: ihre Tätigkeit geht über die Kontrollen und Revisionen hinaus; sie werden
zu Beratern des Unternehmens in Organisations-, Einanzierungs-, Steuerfragen u. a. m.
Von selbständigen, externen Unternehmern werden insbesondere folgende Arten der Kon
trolltätigkeit ausgeführt (nach Grull): 1. die Überwachung kaufmännischer Tätigkeit (Rech
nungsprüfung, Wirtschaftsprüfung) durch Bücherrevisoren, Wirtschaftsprüfer, Treuhand- und
Revisionsgesellschaften, Aufsichtsämter, 2. die Überwachung technischer Anlagen, Materialien
und Meßgeräte durch Materialprüfämter, Eichämter, Überwachungsvereine und sonstige
(Chemische Laboratorien, Physikalisch-Technische Reichsanstalt, Hochschulen) und 3. die
Bewachungstätigkeit, die den Schutz vor äußeren Gefahren (Feuer, Diebstahl usw.) bezweckt,
durch Wach- und Schließ- und andere Kontrollgesellsohaften.
4. Die Beurteilung. Die Kontrolle soll, wie einleitend gesagt wurde, die Wirt
schaftlichkeit des Betriebes aufrechterhalten und fördern, indem der Ist-Zustand
des Betriebes mit dem Soll-Zustand verglichen wird und Fehlerquellen ausgemerzt
werden. Um dieses große und umfassende Ziel zu erreichen, muß, wie überall,
planmäßig vorgegangen werden. Es genügt nicht, wenn, zufälligen Erfordernissen
entsprechend, hier und dort im Betrieb Kontrollen eingeschaltet werden, sondern
die Kontrollen müssen im gegenseitigen Zusammenhang stehen, müssen aufein
ander abgestimmt sein; Überschneidungen dürfen nicht vorhanden sein (außer
wenn sie beabsichtigt sind). Der Kontrollplan muß enthalten, was, wie, wie oft,