2°
11
12. Handel mit Leder und Lederarbeiten, Gummi-,
Filz- und Pelzwaaren.
13. Handel mit Holz-, Horn-, Fischbein, Elfenbein und
ähnlichen Waaren.
14. Handel mit Papier-, Papp- und ähnlichen Waaren.
15. Buch-, Kunst- und Musikalienhandel.
16. Handel mit Phantasie-, Galanterie- und Luxus-
waaren aller Art.
17. Geldwechsel- und Effectenhandel.
18. Handels- und Verkehrs Vermittelung aller Art.
19. Handel mit Grundstücken.
20. Creditvermittelung und Creditinstitute.
21. Versicherungsvermittelung und Versicherungsinsti
tute.
22. Uebrige Handelszweige.
IV. Verkehr.
1. Eisenbahnverkehr.
2. Póstverkehr.
3. Telegraphenverkehr.
4. Frachtfuhrwesen. Botenverkehr.
5. Flussschiffverkehr.
6. (Seeschiffverkehr.)
7. Beherbergung, Erquickung und Vergnügen.
V. Persönliche Dienstleistung.
1. Hof beamte und Angestellte dieser Section.
2. Privatbeamte und Angestellte dieser Section.
3. Dienstboten für persönliche Dienstleistung.
VI. Gesundheitspflege.
VII. Erziehung und Unterricht.
VIH. Künste und Wissenschaften. Literatur.
Presse.
1. Künstler aller Art inch Theaterpersonal.
2. Wissenschaften (Fachgelehrte u. s. w., so weit sie
nicht Lehrer und Beamte sind).
3. Literatur (Literaten und Journalisten, Publicisten).
IX. Quitus.
X. Königliche Haus-, Staats- und Gemeinde
verwaltung.
1. Verwaltung der Civilliste und des Kronfideicom-
misses.
2. Verwaltung der materiellen Staatsinteressen.
3. Medicinalverwaltung.
4. Kirchen- und Schulverwaltung.
5. Finanzverwaltung.
6. Polizei.
7. Gesammtverwaltung und übrige Zweige der Staats
verwaltung (Provinzial- und Bezirksverwaltung).
8. Gemeindeverwaltung.
9. Hilfspersonal der Verwaltung.
XI. Justiz.
1. Justizbeamte des Staats.
2. Justizbeamte der Gemeinde.
3. Justizbeamte von Corporationen und Privaten.
4. Sachwalter.
5. Hilfspersonale.
XII. Armee (und Kriegsflotte.)
1. Militair- (und Marine)beamte.
2. Active der Landarmee und (der Kriegsmarine.)
Xm. Personen ohne Beruf und ohne Berufsaus
übung.
1. Von Renten Lebende.
2. Pensionirte. Von Selbsthilfersparnissen Lebende.
3. Insassen von Armenanstalten.
4. Insassen von Heil- und Versorganstalten.
5. Detinirte in Strafanstalten.
XIV. Personen ohne Berufsangabe.
Der Werth der hier aufgeführten Classificationen bestimmt
sich nach der Gruppirung der Hauptabtheilungen. Diese müs
sen so beschaffen sein, dass, wenn die Bevölkerung auch^nur
danach unterschieden wird, gleichwohl ein lichtvolles Bild über
ihre Thätigkeitsäusserung dadurch gewonnen wird. Der fran
zösische Schematismus unterscheidet nur 7 Gruppen, oder 12
dann, wenn man die 6 Unterabtheilungen der professions libérales
in eben so viel Hauptabtheilungen verwandelt. Er ähnelt dann
dem sächsischen ausserordentlich und es ist auch keinem Zweifel
unterworfen, dass letzterer dem französischen zum Vorbild ge
dient hat. In den Specialitäten ist das sächsische aber unbe
dingt noch brauchbarer als das französische. Das englische
Haupt- und Nebenclassensystem wäre für deutsche Länder wie
für Frankreich ganz unanwendbar.
Mag das Urtheil über die vorstehenden Gruppirungen
der verschiedenen Lebensberufe sein, welches es wolle, so ist
doch Das nicht in Abrede zu stellen, dass sie die ganze Be
völkerung umfassen. Und das ist das Wichtigste. Erst wenn
die Statistik der Bevölkerung nach ihren Berufs- und Er-
werbsclassen eine gewisse Ausbildung erfahren hat, kann man
sich an eine allgemeine Industriestatistik wagen. Ohne jene
aber nimmermehr. Um dieses Ziel aber dennoch nicht gänzlich
aus den Augen zu lassen, muss es auf dem Wege der Mono
graphie einzelner bedeutender Gewerbszweige zu erreichen
gesucht werden. Zur Herstellung solcher finden sich auch viel
eher tüchtige Kräfte, weil es leichter ist, einen oder einige
Industriezweige genau zu kennen, als alle.
Eine Beschreibung der Bevölkerung nach ihren Be
schäftigungsweisen, wenn sie im Moment der Zählung vorge
nommen wird, bietet neben dem Vortheil der Vollständigkeit
auch gleichzeitig den der Controlle dar, weil jeder selbstthätige
Einwohner in einer der aufgestellten Rubriken untergebracht
werden, mithin die Gesammtzahl dieser Rubriken mit der Ge-
sammtzahl der selbstthätigen Bevölkerung wieder stimmen muss.
Dass, wenn die Aufnahme der Beschäftigung mit der
Volkszählung erfolgt, dann auch eine genaue Statistik der Sitze
der gewerblichen Bevölkerung gewonnen werden kann, ist
einleuchtend. Jedoch keineswegs wird damit schon irgend etwas
über die Zahl der industriell thätigen lebenden und todten
Maschinenkräfte in Erfahrung gebracht, noch weniger etwas
Directes über den Umfang der Production und Consumtion.
Jenes geschieht durch die preussischen und zollvereinsländi
schen Formulare gleichfalls nur unvollständig und Letzteres
bleibt ausser allem Betracht. Es fehlen daher auch der erst
ins Leben zu rufenden, zollvereinsländischen Gewerbestatistik
zwei der wichtigsten Eigenschaften zu ihrer Vollständigkeit;
die Statistik der Kräfte und die der Leistungen. Preussen könnte
sofort an die Spitze einer wirklichen Gewerbestatistik treten,
wenn es neben den Daten für die zollvereinsländische auch
noch diejenigen erheben wollte, welche für den obengenannten
Zweck erforderlich sind. Beides lässt sich, wie später darzu
legen ist, ohne grosse Schwierigkeiten mit der Volkszählung
verbinden, wie ja überhaupt der Volkszählungsapparat zur
Erhebung einer Menge statistisch wichtiger Dinge in Be
wegung gesetzt werden kann.
Im engsten Zusammenhänge mit der Beschäftigung steht
der Erwerb und das Vermögen. Der Erwerb wird zwar
durch die Production veranschaulicht, dagegen werden die
Mittel der Production, welche neben Anderem die wichtigsten
Bestandtheile des Vermögens bilden, durch die Angaben über
den Erwerb noch nicht getroffen. In der Hauptsache sind jene
Mittel unbewegliches oder bewegliches Capital. Es würden
mithin ebenso der Werth der Besitzungen (als Repräsentant des
ersteren), wie auch der Werth des Inventars (als Repräsentant
des letzteren) zur Ziffer zu bringen sein. Die Bestrebungen,
beides zu thun, sind in vielen Statistiken unverkennbar. In
der Statistik der Landwirtschaft bekunden die Aufzeichnungen
über die Grösse der Besitzungen, über deren Eigenschaft als
Acker, Wiese, Weide, Wald u. s. w, ferner über deren Benutzung
und Bebauung, z. B. mit Halmfrüchten, Futtergewächsen,
Knollengewächsen, Oelfrüchten, Obst etc., das Streben, sich über
die Verhältnisse des immobilen Vermögens genau zu unter
richten. Ihm zur Seite geht in der Viehstatistik das Streben
nach Kenntniss des wichtigsten Bestandteils des beweglichen
Besitzes in der Landwirtschaft. Was hiergegen die Industrie
irn engem Sinne und den Handel und Verkehr anlangt, so
spricht sich das Streben nach Kenntniss der analogen Zu
stände in den Statistiken weder so bestimmt wie bei der Land
wirtschaft aus, noch ist es überhaupt systematisch cultivirt
worden. Man findet da die Aufmerksamkeit auf Dinge ge
richtet, die absolut Nichts bedeuten, und von Dingen wegge
kehrt, die wesentlich entscheidende sind. Man verlangt nämlich
in vielen Gewerben die blosse Zahl der tätigen Maschinen,
Werkzeuge, Apparate, Vorrichtungen etc. kennen zu lernen,
einesteils, um daraus einen ungefähren Schluss auf den Umfang
des in der Industrie angelegten und thätigen Capitals ziehen,
anderntheils um mit Hilfe solcher Angaben auch den Umfang
und die Richtung der Production bemessen zu können. Leider
werden diesem Beginnen durch die so grosse Ungleichheit von
gleichnamigen Dingen die allerernstesten Schwierigkeiten be
reitet. Wie verschieden sind nicht die Hochöfen unter ein
ander? Ein guter Coksofen producirt leicht das 10 fache eines
Holzkohlenhochofens ; auf einen solchen Unterschied wird aber
weder in den preussischen noch in den neuen Zollvereins-
Tabellen ein Gewicht gelegt. Bei den Glashütten wird blos
nach der Zahl der Oefen gefragt. Die Kenntniss der Zahl
derselben ohne Unterscheidung ihres Zwecks ist von gar
keinem Werth. Nicht nur braucht man zum Glasmachen noch
Kühlöfen, sondern auch Strecköfen, Thonbrennöfen, Hafen
temperöfen, Holztrockenöfen etc. Werden alle diese Oefen
aufgeführt, so ist ein Nichtkundiger versucht, sie sämmtlich
für Schmelzöfen zu halten. Und nun die Schmelzöfen selbst ?
In den Holzglashütten hat man noch Oefen mit 6 oder 8 Hafen