Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 117 
weise (1901), für Elsaß-Lothringen (1903). Den Verbänden werden zum 
Teil staatliche Beihilfen gewährt; auch bei einem Teile der Nach 
weisstellen lindet das statt. In Württemberg wird seit 1. April 1899 
der Ausgleich zwischen den einzelnen Nachweisstellen durch Gewäh 
rung einer Fahrpreisermäßigung von 50 o/o für die 3. Klasse der Per 
sonenzüge auf Grund des von der Arbeitsnachweisstelle ausgestellten 
Nachweises gefördert. Bayern ist seit April 1901 ebenso vorgegangen 
und hat ferner in München, Straubing, Kaiserslautern, Bamberg, Nürn 
berg, Würzburg, Regensburg und Augsburg Zentralvermittelungsstellen 
eingerichtet, also in jedem Regierungsbezirk eine. 
Außer den Bezirks- und Landesverbänden besteht seit 4. Febr. 1898 
noch ein Verband deutscher Arbeitsnachweise in Berlin, der u. a. einen 
Erfahrungsaustausch unter den Arbeitsnachweisen, einen Ausgleich 
zwischen den einzelnen Nachweisen und Bezirken, eine laufende Sta 
tistik über die Ergebnisse der Arbeitsnachweise, eine gemeinsame 
Interessenvertretung anstrebt. Er umfaßte Anfang 1901: 121 Arbeits 
nachweise, darunter 66 städtische. Im Sommer 1903 war die Mit 
gliederzahl 127, darunter 72 rein städtische und 6 von weiteren Kommu 
nalverbänden und von Landwirtschaftskammern. 
Der Gedanke der städtischen Arbeitsnachweisstellen hat auch in 
anderen Ländern Wurzel gefaßt, aber bei weitem nicht in gleichem 
Maße wie in Deutschland. In Österreich setzt diese Entwickelung 1898 
ein. Im Februar 1903 bestanden in Österreich 6 städtische Ar 
beitsnachweisämter. In England ist durch den Labour-Bureaux-Act 
von 1902 bestimmt worden, daß in jedem Stadtbezirk Londons Arbeits 
nachweisstellen durch den Gemeinderat von Gemeinde wegen errichtet 
werden können. In verschiedenen Stadtteilen ist das alsbald ge 
schehen. In Belgien sind im März 1903: 5 städische und 5 von 
Städten unterstützte Nachweisstellen in der monatlichen Übersicht des 
Arbeitsamtes erwähnt worden. In Dänemark entstand 1901 in Kopenhagen 
ein städtisches Arbeitsnachweisamt, in Norwegen sind 2 solcher Ämter 
vorhanden, in Schweden sind verschiedene Städte im Begriff, derartige 
Ämter einzurichten. In Frankreich schreibt das Stellenvermittelungs 
gesetz vom 14. März 1904 den Gemeinden von mehr als 10000 Ein 
wohnen die Begründung von Gemeindearbeitsnachweisen vor. 
Bei weitem weniger zahlreich als die städtischen sind im ganzen 
die staatlichen Arbeitsnachweisämter. In der Schweiz sind, wie schon 
erwähnt, die in Basel-Stadt und Genf als staatliche Ämter anzu 
sprechen. In Preußen können die innerhalb der staatlichen Eisenbahn 
verwaltung bestehenden Arbeitsausgleichstellen hierher gerechnet 
werden. Ihre Erfahrungen sind nach einer Verfügung des Ministers 
der öffentlichen Arbeiten aus dem Jahre 1902 günstig; der Minister 
regt deshalb die Fortsetzung und Erweiterung dieser Versuche an.
	        
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