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Die Gemüsebauern sind zum großen Teil Mitglieder des genannten
Braunschweiger Vereins für Gemüsebau; die Konservenfabrikanten
haben sich zum Verein der Konservenfabrikanten Braunschweigs und
Umgegend zusammengetan. Diese beiden genannten Vereinigungen
haben nun für ihre Mitglieder gemeinschaftliche Lieferungsverträge
ausgearbeitet, die die Preise, die Quantitäten und Qualitäten der ein
zelnen Gemüse, die Zahlungs- und Annahmebedingungen und die Ent
scheidung bei Differenzen genau bestimmen und nach denen Anbauer,
wie Fabrikanten Abschlüsse machen.
c) Die deutschen Gemüsekonservenfabriken.
Die in Deutschland bestehenden Dosengemüse- und Dörrgemüse
fabriken verteilen sich auf die preußischen Provinzen resp. auf die
einzelnen Bundesstaaten folgendermaßen:
Dosengemüse-
Fabriken
Dörrgemüse-
Fabriken
Summa
Provinz Ostpreußen
—
,, Westpreußen
2
—
2
„ Brandenburg
12
4
16
„ Pommern
1
1
2
„ Posen
2
2
4
„ Schlesien
2
3
5
„ Sachsen
19
2
21
„ Schleswig-Holstein . . .
3
—
3
„ Hannover
15
4
19
„ “Westfalen '
—
—
,, Hessen-Nassau ....
4
1
5
„ Rheinland
4
i
5
Königreich Bayern
14
3
17
„ Sachsen
9
4
13
„ Württemberg....
4
2
6
Großherzogtum Baden
3
—
3
„ Hessen ....
11
—
I I
„ Mecklenb.-Schwerin
I
1
I
,, Mecklenb.-Strelitz .
I
—
—
„ Sachsen-Weimar
—
1
I
„ Oldenburg
3
—
3
Herzogtum Sachsen-Meiningen . .
—
—
—
„ Koburg-Gotha . . .
I
—
I
„ Anhalt
s
—
5
Fürstentum Reuß ä. L
I
—
I
„ Reuß j. L
3
—
3
Herzogtum Braunschweig.
42
—
42
Freie Stadt Lübeck
7
1
8
„ ,, Bremen
2
—
2
,, „ Hamburg
2
—
2
Reichsland Elsaß-Lothringen
14
—
14
Fürstentum Lippe
I
—
I
Summa
188
29
217