IV. Theil. Statistik der Finanz-Verwaltung.
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Ueberschuss
aus den Prämien-
Zuschlägen
in Sa.
Ueberschuss
aus der Sterblichkeit
in Sa.
Ueberschuss
aus der Zinsen-
Einnahme
in Sa.
im ersten Jahrzehnt
„ zweiten „
n dritten „
„ vierten „
- fünften
im Ganzen
JL
i 3 11 475
3 682 342
6 162 638
8 1*4 489
13 778 306
12,37
14,23
15,29
12,64
I 1,39
33 059250
12,59
.Æ
277 5*2
616 782
(—215 022)
2 180 79O
6 586 714
2,62
2,38
(—0,53)
3)37
5,45
jH.
266 366
I 055 123
3 071 215
6 690955
*3 357 294
9 446 776
3,60
24 440953
2,51
4,08
7,62
10,33
I 1,0*
9,31
Aus dieser Berechnung, derzufolge freilich nicht ganz mit
Recht sämmtliche Unkosten — und zwar auch die durch die
Ausleihung der Bankfonds und durch die Zinsen-Einnahme er
wachsenen — den Prämien-Zuschlägen allein zur Last fallen,
erhellt deutlich, dass die allmähliche Steigerung des Ueberschusses
im Verhältniss zur Einnahme in der That hauptsächlich auf
die allmähliche Erhöhung des erzielten Zinsfusses zurückzuführen
ist, dessen Einfluss um so mehr in’s Gewicht fällt, je höher
mit der Zeit die Fonds der Bank im Verhältnis zur jährlichen
Prämien - Einnahme angewachsen sind. Aber auch die nun
seit einer längeren Reihe von Jahren bemerklich gewesene
dauernd günstige Sterblichkeit unter den Versicherten hat, wie
unsere Berechnung erkennen lässt, in neuerer Zeit sehr wesent
lich zur Erhöhung der Ueberschüsse beigetragen. Dass da
gegen die Prämien-Zuschläge in neuerer Zeit verhältnissmäsig
einen etwas geringeren Beitrag zu den Ueberschüssen geliefert
haben, als früher, erklärt sich theils aus der im vierten Jahr
zehnt eingetretenen zweimaligen Erhöhung der Abschluss-
Provisionen, theils jedoch auch daraus, dass die Prämien-
Einnahme mit ihren Zuschlägen naturgemäs nach und nach einen
immer kleineren Theil der Gesammt - Einnahme, mit welcher
oben die Ueberschuss-Beiträge verglichen sind, ausgemacht hat.
Bei der Art und Weise, wie sich nach der obigen Dar
legung die Ueberschüsse bilden, können vorübergehende
Schwankungen in der Höhe der Ueberschüsse offenbar nur
durch die Sterblichkeitsergebnisse hervorgerufen werden, da die
aus den Prämien - Zuschlägen und aus der Zinsen-Einnahme
fliessenden Ueberschuss-Beiträge einen so regelmäsigen Ertrag
liefern, dass bei ihnen wohl ein allmähliches Steigen oder
Fallen möglich ist, aber plötzliche Schwankungen so gut wie
ausgeschlossen sind. In der That sind denn auch die in den
einzelnen Jahren vorgekommenen Schwankungen in der Höhe
der Ueberschüsse ausnahmslos auf die Sterblichkeits-Ergebnisse
zurückzuführen. In den Jahren, in welchen Uebersterblichkeit
stattfand und eine überrechnungsmäsige Sterbefall-Ausgabe zu
leisten war, wie z. B. 1832, 1835 —1837, 1847—1850, 1853,
1855, 1858, 1863 und 1866, macht sich ein Sinken des
Ueberschusses, in den Jahren, in welchen eine beträchtliche
Untersterblichkeit stattfand und die Sterbefall-Ausgabe dem
zufolge hinter der rechnungsmäsigen Erwartung erheblich zu
rückblieb, wie z. B. 1833 und 1834, 1839, 1846, 1851, 1859
bis 1862, 1864, 1865 und 1867 bis 1878, dagegen ein Steigen
desselben bemerklich.
Die erzielten Ueberschüsse werden, wie bereits erwähnt,
nachdem sie 5 Jahre im Sicherheitsfonds aufbewahrt gewesen
sind, ohne irgend welche Kürzung in ihrer vollen Höhe an
die Versicherten als Dividenden zur Vertheilung gebracht,
und zwar in der Weise, dass auf jede für eine lebenslängliche,
abgekürzte oder Ueberlebens-Versicherung eingezahlte Normal-
prämie nach 5 Jahren die entsprechende Dividende vergütet
wird. Von dem Dividendengenusse ausgeschlossen sind also
nur die »kurzen« Versicherungen, deren Zahl stets nur eine
sehr geringe war und welche, gemäs der Zusatzbestimmung
vom 27. Mai 1874 zu § 3 der Bankverfassung, seit einigen Jahren
überhaupt nicht mehr abgeschlossen werden; ausserdem werden
jedoch auch auf die für Abkürzung der Prämienzahlung oder
Versicherungsdauer zu entrichtenden Zusatzprämien keine
Dividenden gewährt.
Wie eine Vergleichung der einzelnen Jahres-Ueberschüsse
mit den entsprechenden späteren Dividenden zeigt, erfolgt
übrigens die Dividenden-Disponirung nicht etwa einfach in der
Weise, dass der Ueberschuss eines jeden Kalenderjahres im
fünftnächsten Kalenderjahr zur Vertheilung gebracht wird; viel
mehr wird die Dividende jedes Mal aus Ueberschusstheilen
zweier Kalenderjahre gebildet. Da nämlich für alle nach dem
I. Januar abgeschlossenen Versicherungen das Versicherungs
jahr, für welches die Prämie je im Voraus zu entrichten ist,
mit dem Kalenderjahr, in welchem die Prämienzahlung erfolgt,
nicht zusammenfällt, sondern in das folgende Kalenderjahr
hinüberläuft, so muss auch ein entsprechender Theil der Prämie
auf das nächste Kalenderjahr — als diesem angc hörig —
übertragen werden. Insofern nun, als auch dieser auf das
nächste Jahr brutto übertragene Theil der Prämien-Einnahme
an der für das betreffende Jahr, in welchem die Prämien-
Einzahlung erfolgte, nach 5 Jahren zur Vertheilung kommen
den Dividende mit participât, macht es sich nöthig, dass auch
ein entsprechender Theil des nächstjährigen Ueberschusses, zu
dessen Erzeugung der fragliche Prämien-Uebertrag ja mit bei
getragen hat, zu dieser Dividende mit herangezogen wird, und
zwar nach Maasgabe des Verhältnisses, in welchem der in
Rede stehende Prämien-Uebertrag zu der dem nächsten Jahre
angehörigen gesammten Prämien-Einnahme steht. Es hat
sonach jedes Jahr einen Theil seines Ueberschusses an das
Vorjahr abzugeben und empfängt dafür einen entsprechenden
Theil des nächstjährigen Ueberschusses, so dass sich also die
Dividende für jedes Rechnungsjahr aus dem diesem Jahre ver
bliebenen Ueberschussrest und dem aus dem nächsten Jahre
herüberzuziehenden Ueberschuss-Antheil zusammensetzt. Diese
Einrichtung, welche mit Rücksicht auf den verschiedenen Lauf
des Versicherungs- und des Rechnungsjahres unbedingt geboten
ist,* hat zugleich den Vortheil, dass die in den einzelnen Jahren
vorkommenden Schwankungen in der Höhe der Ueberschüsse
bei der Dividenden-Vertheilung einigermaasen ausgeglichen
werden.
Mit dem Steigen der Ueberschüsse mussten natürlich auch
die Dividenden in die Höhe gehen, und zwar in noch stärkerem
6*