Aufschwung des Königtums unter den Staufern. 148
nach wenigen Märschen bei Montebello, nahe Pavia. Hier kam
es zu Verhandlungen, da die Lombarden den Frieden wünschten
und Friedrich bei einer Rückzugslinie auf Vigevano nichts übrig
geblieben wäre, als sein Heer zu entlassen. Nachdem die Lom—
hbarden sich formell unterworfen und in demütigendem Aufzug
die kaiserliche Gnade erworben hatten, entschloß sich Friedrich
zu starken Zugeständnissen in den Fragen der Regalien und der
Selbständigkeit der städtischen Verwaltung; der Friede schien
gewiß, beiderseitige Kommissare sollten die noch offenen Einzel—
heiten regeln, einigten sich diese nicht, so sollten die Konsuln
von Cremona entscheiden.
Doch nun, im Meinungsaustausch der Kommissare, begannen
die Verhandlungen sich in die Länge zu ziehen, da die Lom⸗
harden an der Aufrechterhaltung Alessandrias und dem gleich—
zeitigen Abschluß eines Friedens mit Alexander III. festhielten;
schließlich mußte Cremona entscheiden. Aber die Lombarden
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schen Spruch, der Alessandria preisgab: sie verwarfen das
Schiedsgericht und brachen den Frieden; von neuem rüsteten
sie zum Kriege.
Friedrich sah jetzt für das Jahr 1176 den entscheidenden
Feldzug vor sich, mit aller Kraft zog er deutsche Kontingente
heran. Mit Eifer folgten die Kirchenfürsten seinem Rufe;
aber ihre Macht genügte nicht, vor allem galt es auch die laien⸗
fürstlichen Streitkräfte zu nützen. Hier aber erlebte Friedrich
gegenüber dem ersten aller Laienfürsten, gegenüber Heinrich dem
Löwen, eine furchtbare Enttäuschung. Vergebens forderte er,
erbat er in einer persönlichen Zusammenkunft zu Chiavenna viel⸗
leicht oder zu Partenkirchen in den Märztagen des Jahres 1176
don dem stolzen Welfen kriegerische Hilfe; sie ward ihm versagt.
Die Beweggründe Heinrichs für diesen Schritt, der die Ver⸗
aichtung Friedrichs bedeuten konnte, sind dunkel?.
1 Die möglichen Vermutungen darüber im einzelnen hat in neuerer
geit Varrentrapp, Histor. Zeitschrift N. F. 11, 410 ff., am übersichtlichsten
zusammengestellt.
damprecht, Deutsche Geschichte III.