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Wenn dieser Plan einmal durchgeführt ist, so muss
als künftige öffentliche und private Schuld der Schweiz
an Frankreich eine Summe von weit mehr als 1 Milliarde
Franken angenommen werden, auch dann, wenn
man den zweifellos ziemlich starken Anteil der blossen
Konversion von Titeln, die bereits bisher in französischem
Besitz waren, berücksichtigt.
Seit jenem Beschlüsse der Bundesversammlung hat
sich nun freilich die Lage des Geldmarktes wieder etwas
verschoben. Auch bei den französischen Kapitalisten
hat eine gewisse Einkehr und Selbstbesinnung
stattgefunden. Man beginnt, nach dem klassischen Worte
Leroys, sich auch dort wieder daran zu erinnern, dass die
Nation fortdauert und dass sie nicht verwechselt werden
darf mit der heutigen Regierung, die nur vorübergehender
Natur ist. Andrerseits beginnt sich das Kapital
im allgemeinen wieder mehr den kommerziellen und
industriellen Werten zuzuwenden. Es ist daher, für
Staatszwecke wenigstens, bereits wieder eher etwas
teurer geworden als im letzten Frühjahr.
Darum mussten auch unsere Bundesbahnen auf die
direkte Konversion aus 4 und 3 */, in 3 % vorerst verzichten.
Es wurden nur die 140,8 Millionen 4 % Anleihen
der N. 0. B. und der S. C. B. in 3 */* % konvertiert, aber
allerdings mit der Abmachung, dass nach 7 Jahren eine
weitere Konvei ion in 3 */ 4 % und nach weitern 7 Jahren
eine solche in 3% stattfinden werde, also ähnlich den
grossen englischen und französischen Konversionen der
letzten Jahrzehnte. Die Konversion des grösseren Restes
von 3 Vs auf 3 % wird vielleicht in analoger Weise
zu gegebener Zeit folgen.