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einer Wasserkraft in Pacht der Eigentümer derselben
sein Fixum erhält. Hat die Gesellschaft teilweise
keinen Erfolg, so kann man die Amortisation des
Wasserbaukontos auf bessere Zeiten verschieben,
während in diesem Falle das Fixum der Pacht die
Bilanz sehr belastet, besonders wenn die Produktion
stark zurückgeht. In dem ersten Falle ist also der
Eigenbesitz nicht vorteilhaft, bei schlechtem Geschäftsgang
dagegen eher empfehlenswert, besonders weil
alsdann auch die Geldbeschaffung durch Hypotheken,
Obligationen u. s. w. sehr erleichtert ist.
Dazu kommt noch, dass im Falle des Eigenbesitzes
der Wasserkraft die Aktien im allgemeinen
einen höheren Kurs haben werden, weil die innere
Sicherheit der Papiere grösser sein wird, denn der
Wert der Wasserkraft ist unveränderlich, wenn nicht
steigend, während der Wert der eigentlichen Fabrik
und Maschinenanlage variabel ist und im wesentlichen
durch die Betriebserfolge bestimmt wird. Die Papiere
werden also um so leichter den Kurs verlieren, wenn
ihr Wert lediglich die Betriebsanlage, nicht aber auch
die Wasserkraft deckt. Nach alle diesem kann man
also die Frage der Besitzverhältnisse der Wasserkraft
nicht prinzipiell, sondern lediglich von Fall zu Fall
entscheiden.
IÎ. Die Anlagckostcii.
Die Anlagekosten der Wasserkraft sind aus den
Bilanzen zu ersehen.
Folgende Zahlenangaben mögen ein ungefähres
Bild von den Kosten einer Wasserkraft geben, wobei
jedoch die Maschinenanlage nicht mitgerechnet ist.
In der Bilanz standen für Jaice im Jahre 1900 zu Buche
208 Fl. für die ausgebaute PS. exkl. Gebäude.