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Nachteil dieses Vertrages bestand darin, dass die
Fabrik nur die überschüssige Kraft eines Elektrizitätswerkes
erhielt, also nicht nach eigenem Bedürfnisse
produzieren konnte. Der Preis stellte sich auf ca.
26 M. pro Pferdekraftjahr. Zur Zeit besteht dieser
Vertrag nicht mehr.
Im allgemeinen werden die Pachtverträge pauschal
für eine Reihe von Jahren abgeschlossen. Gegenüber
einer Wasserkraft im eigenen Besitz hat diese Rechts
form den Vorteil, dass das Anlagekapital der Pächterin
nicht so gross zu sein braucht, den Nachteil, dass die
Pächterin jetzt die Kraft teurer bezahlen muss, da sie
den Gewinn und das Risiko der Firma, der die Wasserkraft
gehört, mitzutragen hat. Gegenüber der erstgenannten
Art von Pachtverträgen (Zahlung gemäss
der verbrauchten Leistung) hat die Pauschalpacht den
Nachteil, dass die Pächterin die Wasserkraft bezahlen
muss einerlei, ob sie dieselbe voll ausnutzen kann
oder nicht. Dieser letzte Punkt scheint gerade bei
den Verpachtungen in Norwegen und Schweden sehr
schwer ins Gewicht gefallen zu sein. Von kompetenter
Seite (Konsularbericht) wurde 1903 der Preis pro PS.
und Jahr für einige Werke auf 18 — 22 M. angegeben,
während die Literatur für dieselben Werke ziemlich
allgemein die Kosten mit 40 - 50 M. angab. Es lassen
sich diese Widersprüche nur dadurch erklären, dass
die geringere Preisangabe für die gepachtete Leistung,
der höhere Preis dagegen für die tatsächlich verbrauchte
Wasserkraft galt. Dies würde sich auch ungefähr
mit der Wirklichkeit decken, da die Wasserkräfte
nur ungefähr zu V 2 —V 8 ihrer vollen Leistung
ausgenutzt wurden. Nach den neuesten Offerten
stellen sich die Preise pro Pferdekraftjahr auf 38 bis
46 M., je nach der Grösse und Lage der Wasserkraft.
Aus anderen Pachtverträgen sind mir folgende Zahlen