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das Carbid gegen Kasse. Nur Grosskonsumenten wird
ein dreimonatliches Ziel gewährt. Hierdurch werden
Ausfälle durch zweifelhafte Debitoren vermieden und
stets für das erforderliche Betriebskapital der einzelnen
Carbidfabriken gesorgt. Das Carbid wird in Posten
bis zu 100 kg herab verkauft und selbst für diese
kleinen Lieferungen langfristige Verträge auf successiven
Abruf abgeschlossen. Durch einen derartigen
Detailhandel soll der Zwischenhändler nach Möglichkeit
ausgeschlossen werden. Der kleine Zwischenhändler
hat insofern seine Berechtigung, als er durch Halten
auch von kleinen Lagern den sofortigen Bezug von
Carbid ermöglicht. Die einfache Landbevölkerung ist
oft nicht kaufmännisch genügend geschult und wartet
mit ihren Bestellungen meist- bis zum letzten Augenblick.
Vielfach hat jedoch die Spekulation des Zwischenhändlers
nachteilig gewirkt. Sobald die Preise längere
Zeit hindurch eine Abwärtsbewegung zeigen, wirft er
seine Läger auf den Markt und ruft dann einen weiteren
Preissturz hervor; ebenso steigert er auch vielfach
die Preise auf fabelhafte Höhe, sobald eine
Knappheit, wie z. B. Ende 1898, sich bemerkbar
macht.
Für das Syndikat war der Zwischenhändler jedoch
weniger als Spekulant als vielmehr als Importeur von
Bedeutung. Die Zufuhren vom Auslande waren allgemein
zu ungewiss, als dass daraufhin der Zwischenhändler
grössere Verträge hätte abschliessen können,
wenn er nicht an der heimischen Produktion einen
gewissen Rückhalt gefunden hätte. Um dies aber zu
verhindern, wurde an Zwischenhändler nur dann Ware
abgesetzt, wenn sie sich verpflichteten, allein vom Syndikat
zu beziehen. Zugleich wurde ihnen auch, um
irgend welche Spekulation zu verhindern, der Verkaufspreis
vorgeschrieben.