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Die Vereinigung der schweizerischen, norwegischen
und deutschen Fabriken bildete den Schlussstein des
europäischen Syndikates.
Diese besonderen Bedingungen wurden durch die
allgemein günstigen Voraussetzungen unterstützt. Der
Wert des Carbids ist durch seine Gasausbeute leicht
zu bestimmen, sodass die Festsetzung der Syndikatspreise
nicht durch die Verschiedenartigkeit der Sorten
oder Typen erschwert wird. Zugleich nimmt auch
die Carbidproduktion eine gewisse Monopolstellung ein.
Sie ist einmal an grosse Wasserkräfte gebunden und
zweitens erfordert die Fabrikation selbst eingearbeitete
und geübte Werkmeister, sodass der Uebergang von
einem anderen Produktionszweig zu der Herstellung
des Carbids mit verhältnismässig-grossen Schwierigkeiten
verbunden ist. Infolgedessen hatte das Syndikat
das Entstehen von Outsidern zunächst nicht zu
erwarten.
Diese inneren Gründe und der Zusammenschluss
aller für Deutschland zunächst in Frage kommenden
Carbidwerke ermöglichten eine straffe und wirksame
Organisation.
Das Syndikat ist als „Geschäftsstelle der vereinigten
Carbidfabriken“ mit einem Stammkapital von 156800 M.
in das Handelsregister eingetragen. Die Rechtsform
der Vereinigung ist die einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Die Geschäftsstelle mit dem Sitz
zu Nürnberg wird durch einen Direktor geleitet und
durch den Aufsichtsrat mit Weisungen versehen. Die
Geschäftsführung ist der Elektrizitäts - Gesellschaft
vorm. Schuckert sehr eng angegliedert. Nur die Verkaufsstelle
hat das Recht, Verkäufe abzuschliessen.
Ihre Generalvertreterin ist die Allgemeine Carbid-Handelsgesellschaft
sowie eine Magdeburger Firma,
die den Vertrieb des Carbids übernommen haben.