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vie Bedeutung des Tausches im Ñrbeits- u. lvertbildungsprozeß
fein Zachgut, 10000 ha Land abtritt, so wird doch
niemand behaupten wollen, hier liege ein Tausch von
Mare gegen Ware vor. Die Gesellschaft gibt nur ein
Recht weiter, das ihr nie hätte gegeben werden dürfen.
Nun wäre auch diese Erkenntnis noch von keiner
volkswirtschaftlichen Bedeutung, wenn Waren und Rechte
auf alle Handlungen, die der Mensch mit ihnen vor
nimmt, gleichartig reagierten. Das ist aber nicht der
Fall. Die Wirkungen sind gänzlich verschieden.
Zunächst ist es nicht einerlei, ob ich jemandem
eine Ware vorenthalte oder ein Recht. Für jede Ware
läßt sich Ersatz finden, aber welchen Ersatz gibt es für
einen Menschen, dem man das Recht der Benutzung
des Grund und Bodens verweigert?
Niemand schädigt seinen Mitmenschen dadurch, daß
er ihm eine Zache vorenthält, die er hervorgebracht hat;
denn sonst müßte dieser sogar das Nichthervorbringen
einer Zache übelnehmen können; wer aber seinen Mit
menschen den weg zu den Quellen der Ñrbeit versperrt,
die er selbst nicht zu nutzen imstande ist oder nicht nutzen
will, der schädigt nicht nur seinen Nächsten, sondern
sein ganzes Volk. Ebenso wie die Freiheit des Tun
und Handelns nur soweit reicht, als die Freiheit anderer
dadurch nicht beeinträchtigt wird, kann die Freiheit
der Benutzung des Grund und Bodens zur Befriedigung
eigener Bedürfnisse nur unter der Voraussetzung an
erkannt werden, daß anderen dieselbe Freiheit nicht
verkümmert wird. 5o ungefähr hat der englische Philo
soph Herbert Spencer in seinem Social Statics den
Grundsatz formuliert.
Niemand wird bestreiten wollen, daß jemand, der
eine Ware kauft, damit machen kann, was er will.
Tr erwirbt sowohl das Recht des Gebrauches wie das des