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3. Kapitel
verheerende Menschenströme errichtet werden, sind dagegen
in der herrschenden Meinung unproduktiv.
wir sagen: nur das Unzweckmäßige ist es,
nur die verkehrt angelegten Dämme, die mangelhaften
Befestigungen, Soldaten, die nicht schießen können, Beamte,
die überflüssig sind, Ärzte, die nicht zu heilen
verstehen, Bauern, die ihre Äcker nicht pflegen, usw.
Alles das ist unproduktiv.
Durch die Arbeit in ihrer einfachsten Form will
der Mensch natürlich zunächst seine eigenen Bedürfnisse
und die seiner Familie befriedigen, und da erscheint
es als erster Grundsatz, daß das, was er erarbeitet,
auch sein Eigentum sei.
Nun habe ich oben die Ansicht ausgesprochen, daß
Eigentumserwerb sowohl durch Kampf als durch Arbeit
stattfinden kann.
was folgt daraus? Daß dort, wo in einem Volke
durch Konsolidierung des Staates der brutale Kampf
aller gegen alle ausgeschaltet worden ist, auch der
Ligentumserwerb durch Kampf ausschaltet, und nur
der durch Arbeit übrig bleibt oder übrig bleiben
sollte. In den Beziehungen von Volk zu Volk dagegen
bilden heute noch Kampf und Macht die einzigen
Rechtstitel des Eigentums, was am deutlichsten
zutage tritt, wo es sich um Landbesitz handelt.
Ebensowenig wie ein einzelnes Individuum, kann
ein Volk sagen: „dieses Land ist mein", solange ein
stärkeres denselben Anspruch erhebt.
Das ist eine Tatsache, von der sich gar nichts
wegdisputieren läßt.
Nur die vereinten Kraftanstrengungen eines Volkes
haben den Boden, auf dem es lebt, erworben, nur