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Arbeitsteilung und Kopitalbilbung
Fronden auferlegt, Zölle erhoben, Privilegien verteilt,
Staatseinkünfte verpachtet usw. Wie wir später bei
Besprechung der Grundrente sehen werden, fließt alles
das in diesem einen großen Sammelbecken zusammen, und
aus ihm schöpfen die, die die Macht in Händen haben,
auf Grund von Rechtsformen, die sie zu ihren Gunsten
schaffen, ein Prozeß, der sich noch heute fortsetzt.
Wenn nun solches Rapita! zum Maschinenkapital
wird, dann ist es allerdings klar, daß es ausbeu
tend wirkt, weil feine Verzinsung eine Fortsetzung
ist alten Unrechts,' aber das ist denn doch nicht die
schuld der Maschine, sondern der alten Formen wirt
schaftlicher Ungerechtigkeit.
Die Tatsache, daß das erarbeitete und das aus
angemaßten Rechten stammende, also das legitime und
das illegitime Kapital, im Laufe der Entwickelung so
verschmolzen sind, daß heute eine Trennung unmög-
ļich ist, muß natürlich anerkannt werden. Aber was
folgt daraus? Doch nur, daß wir das vergangene ver
gangenes sein lassen müssen, aber nicht, daß wir ein
wirtschaftliches Unrecht, das wir als solches aner
kannt haben, auch noch in die Zukunft verlängern
und kritiklos als etwas Unabänderliches hinnehmen.
Wir treiben doch nicht Nationalökonomie, um das
historisch Gewordene zu registrieren, sondern um Leit
sätze für eine vernunftgemäße und gerechte Regelung
unseres Wirtschaftslebens zu finden, und wenn wir
dabei irgendeine Unstimmigkeit entdecken, so haben wir
uns nicht dabei zu beruhigen, daß das nun einmal
so sei, sondern wir haben zu untersuchen, wo sie
iiegt, und je nachdem wir hierbei das -Richtige oder
Derkehrte treffen, werden wir zu richtigen oder ver
kehrten Schlüssen kommen.