Honen Mark (statt der bisherigen 1440 Millionen) zuliess. Auch
die von Bismarck in jenen acht Jahren mit zäher Ausdauer —
leider bei weitem nicht in vollem Umfang seines grossen Reichseisenbahnplanes
— durchgesetzte Eisenbahnreform kam den
arbeitenden Klassen sehr zu gute durch Beseitigung der unnützeigensüchtigen
Privatbahnen und Einführung grosser Erleichterung
und Verbilligung des Eisenbahnverkehrs unter der Leitung der
Staatsbahnen. Nicht minder segensreich wurde den arbeitenden
Klassen das Ende 187b — bis auf das Bürgerliche Gesetzbuch,
das erst 1900 in Kraft trat, aber damals schon in Angriff genommen
war — abgeschlossene grosse Werk der deutschen
Rechtseinheit (Gerichtsverfassungsgesetz, Strafprozessordnung,
Zivilprozessordnung, Konkursordnung, einige Jahre später auch
Rechtsanwaltsordnung und Gebührenordnung, Gerichtskostengesetz,
Sitz des Reichsgerichts). Denn mit Recht sagt eine Denkschrift
von Weihnachten 1876 über die damals errungene Rechtseinheit:
„Auf Grund dieser grossen Reichsgesetze wird in Zukunft in allen
deutschen Landen von gleichmässig und unabhängig besetzten
Gerichten gleiches Recht für alle gesprochen werden. Die gleichen
Vorschriften über das Verfahren werden überall gelten. Jedermann
aus dem Volke wird die Gesetze verstehen und handhaben
lernen, nicht bloss rechtsgelehrte Juristen. Dem Handel und Verkehr
wird dadurch grosse Förderung zuteil. Das bereits geschaffene
einheitliche Verkehrsleben wird erst durch das einheitliche
Rechtsleben zur vollen Geltung gelangen. Alle deutschen
Gerichte leisten sich Rechtshilfe!“ Auch das Reichs-, Zivilehe-
und Personenstandsgesetz vom 6. Februar l87o bezeichnet
einen grossen sozialen Fortschritt gegen früher, da es
die obligatorische Zivilehe einführte und alle auf die Eheschliossung
bezüglichen kirchlichen Bestimmungen aufhob, die Beurkundung
aller Geburten, Aufgebote, Eheschliessungen, Sterbefälle aber dem
Staate übertrug. Wie freisinnig diese ganze Gesetzgebung und
wie stark Bismarcks Anteil an ihr war, liess sich daraus deutlich
erkennen, dass die hochkonservative Partei deshalb jahrelang zu
Bismarck in das feindseligste und gehässigste Verhältnis trat.
Den Führern der deutschen.Sozialdemokratie im Deutschen
Reichstag und der Partei selbst kommt nun aber nicht das
geringste Verdienst der Mitwirkung an dieser den Arbeitern so
segensreichen Gesetzgebung zu. Im Gegenteil suchten sie nach
Kräften das Zustandekommen aller dieser Gesetze zu hindern und
zeichneten sich während dieser acht ersten Jahre des
Deutschen Reiches durch recht bedenkliche Leistungen aus.
So, indem Herr Bebel schon am 2ö. Mai 1871 im Deutschen Reichstag
sich und seine Partei „solidarisch“ erklärte mit den Gliedern
der Pariser Kommune von 1871, die von Rechtswegen zum Tode
verurteilt wurden wegen Ermordung zahlreicher unschuldiger Gefangener,
Inbrandsetzung fast aller grossen öffentlichen Bauwerke
von Paris, Raub, Plünderung, Schändung etc. Und Herr Lieb-