der von seinen Gegnern, namentlich von der Sozialdemokratie,
als „scheusslicher Junker“, als „recht- und menschenverachtender
Staatsmann“ verschrieen wurde, zum letzten Male im Deutschen
Reichstag sein gewichtiges Wort einsetzte für die Versorgung der
alten und gebrechlichen deutschen Arbeiter. Die „arbeiterfreundliche“
Sozialdemokratie dagegen stimmte am 24. Mai in der löblichen
Gesellschaft des Zentrums, Freisinns, der Polen, Welfen
und Elsässer einhellig gegen das Gesetz, das nur mit 20
Stimmen Mehrheit angenommen wurde. Am 1. Januar 1891
trat es in Kraft. Seine Grundzüge dürfen als bekannt vorausgesetzt
werden. An seinen Fehlern, wie dem Arbeiterbeitrag, dem
unleidigen Markensystem („Klebegesetz!“) usw., trägt Bismarck
keine Schuld.
Der grossartige Segen der deutschen Sozialpolitik
Bismarcks erhellt am besten aus den amtlichen
Berichten, die das Eeiçhsversicherungamt alljährlich
dem Reichstag vorlegt. Danach kam schon im Jahre 1895 aus
der Unfall-, Kranken-, Alters- und Invaliditätsversicherung mehr
als 3% Millionen Arbeitern ein Gesamtbetrag von über 102 Millionen
Mark zugute. Und über 590 Millionen Mark wurden bis
dahin von den Berufsgenossenschaften der Arbeiter an gesammelt,
um auch in Zukunft den aus jenen Gesetzen fliessenden Verpflichtungen
genügen zu können. Für die gesamte Versicherung gegen
Unfall, Krankheit, Alter und Gebrechlichkeit hat der einzelne
Arbeiter im Durchschnitt nur 12,22 Mk. im Jahre zu zahlen,
während die jährliche Auszahlung für den Kopf jedes Versicherten
21,33 Mk. beträgt, also 57% mehr als die Einzahlung
des Arbeiters! Die „arbeiterfreundliche“ Sozialdemokratie
dagegen fordert von jedem „Genossen“ eine jährliche Parteisteuer
von 15 Mk. „Schweissgroschen“ und von jedem Mitglied einer
sozialdemokratischen Gewerkschaft ausserdem noch 45—60 Mk.
jährlich, ohne dem Arbeiter dafür irgend etwas anderes zu bieten,
als den Verlust von Zeit, Kraft, Friede und Glück.
Dem neuesten Bericht des Reichsversicherungsamtes
an den Reichstag vom März 19ü4 entnehmen wir
folgende Zahlen. Ende 1903 bezogen 1 737 104 Personen Rente
(also dauernde Leistungen) auf Grund der Arbeiterversicherungsgesetze;
von diesen waren 903100 Unfallrentner, 833 944 Personen
Invaliden-, Alters- usw. Rentner. Die Renten, die an diese Personen
bezahlt wurden, beliefen sich auf 118,3 Millionen Mark bei
der Unfall- und 120,2 Millionen Mark bei der Invalidenund
Altersversicherung. An Invalidenrenten wurden
94% Millionen Mark, an Altersrenten 22 Millionen, an
Krank en renten 2,3 Millionen Mark gezahlt. Die gesamte
Rentenzahlung des Jahres 1903 bezifferte sich bei beiden Versicherungsarten
auf 244% Millionen Mark. Die Unfallentschädigungssumme
stieg im Jahre 1903 gegen das Vorjahr
um fast 11 Millionen Mark. Entschädigungen wurden gezahlt an