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seizes war so handgreiflich, dass es, wie schon bemerkt, im
Laufe der Jahre auf weite, bisher unversicherte Yolkskreise ausgedehnt
wurde. So durch ein Gesetz vom 28. Mai 1885 auf die
Arbeiter im Transportgewerbe, am 5. März 1886 auf die im landund
forstwirtschaftlichen Betriebe beschäftigten Personen, am
15. März 1886 auf die infolge von Betriebsunfällen verunglückten
Beamten und Personen des Soldatenstandes, am 11. und 13. Juli
1687 auf die hei Bauten beschäftigten Personen, Seeleute und
andere bei der Seeschiffahrt beteiligten Arbeiter und Beamte.
Nun war nur noch das letzte in der kaiserlichen Botschaft
vom 17. November 1881 aufgestellte Ziel zu erreichen: die
Alters- und Invalid idäts ver Sicherung der Arbeiter
und Dienstboten. Die Kosten dieser Versicherung waren
zweifellos noch höher zu bemessen als die für Krankheit und
Unfälle und daher ohne Beisteuer des Reiches kaum aufzubringen.
Bismarcks Ideal war aber ausserdem, die Arbeiter überhaupt
mit Beiträgen zu den ihnen zwangsweise auferlegten
Versicherungen zu verschonen und die Leistungen des
„praktischen Christentums“ der deutschen Sozialpolitik, namentlich
diejenigen für alte und invalide Arbeiter, recht ausgiebig zu
gestalten. Aus diesen Gründen hatte Bismarck 1881 die Losung
ausgegeben, das Tabakmonopol im Deutschen Reiche einzuzuführen
und dessen reiche Erträgnisse für die sozialpolitischen
Bedürfnisse und Ausgaben als „Patrimonium“ (Vatergut)
„der Enterbten“ zu verwerten. In der Tat forderte
Bismarck vom Reichstag im April 1882 das Tabakmonopol zu
diesem Zwecke. Doch der Reichstag «lehnte das Tabakmonopol
mit ungeheurer Mehrheit (277 gegen 43 konservative Stimmen)
am 15. Juni ab. Ein beklagenswerter Beschluss, da die deutsche
Reichseinnahme aus dem Tabakmonopol schon 1882 auf 165 Millionen
Mark geschätzt wurde, und die Monopolländer (Frankreich,
Italien, Oesterreich-Ungarn) ihre sichersten und stattlichsten
Staatseinnahmen daraus beziehen.
Die Ablehnung des Tabakmonopols verlangsamte die Vorlegung
des Alters- und Invaliditätsversicherungsgesetzes
bedeutend. Doch waren die Grundzüge der Vorlage
schon im Dezember 1887 fertiggestellt. Kaiser Wilhelm I. erlebte
noch die Freude, dass sie von weiten Kreisen des deutschen
Volkes beifällig und mit Freuden begrüsst wurde. Aber der
Bundesrat unterzog den Entwurf im Frühjahr und Sommer 1888
eingehender Beratung und Umgestaltung, so dass erst Kaiser
Wilhelm II. in seiner Thronrede vom 22. November 1888 dem
Reichstag die abgeschlossene Vorlage ankündigen konnte. Der
Reichstagsausschuss, der die Vorlage beriet, verwendete darauf
grossen Fleiss und legte sie schon am 22. März 1882 dem Reichstag
wieder vor. In der dritten Lesung, die vom 18. bis 24.
Mai dauerte, hielt Bismarck am 18. Mai seine letzte
Reichstagsrede — eine merkwürdige Fügung, dass der Mann,