Full text : Vorschläge zur Förderung der Versicherungs-Wissenschaft

12  Moldenhauer,  Versicherungsreeht  und  Versiehcningswirtschnft.
wesens  gefordert  werden.  Es  scheint  mir  daher  die  logische  Konsequenz ­
  aus  diesen  Tatsachen  zu  sein,  wenn  man  die  Forderung
erhebt,  daß  mehr  als  bisher  in  den  juristischen  und  nationalökonomischen ­
  Vorlesungen  das  Versicherungswesen  berücksichtigt
werden  muß.  Über  das  Maß  wird  man  allerdings  streiten  können.
Es  darf  nicht  vergessen  werden,  daß  seit  Einführung  des  Bürgerlichen ­
  Gesetzbuches  das  in  sechs  Semestern  zu  bewältigende  Pensum
des  Juristen  derart  angewachsen  ist,  daß  man  billigerweise  von  ihm
nicht  noch  ein  eingehendes  Studium  von  Spezialfächern  verlangen
kann.  Auch  hier  ist  das  ideale  Ziel  dem  praktisch  erreichbaren
unterzuordnen.  Es  genügt  daher  m.  E.,  wenn  innerhalb  der
privat-  und  öffentlich  rechtlichen  Vorlesungen  an  jeder
Universität  ein  größeres  Kapitel  dem  Versicherungsrecht,
und  zwar  dem  sogenannten  Privatversicherungsrecht  und  dem  sozialen
Versicherungsrecht,  gewidmet  wird.  Ob  für  ersteres  das  Handelsrecht ­
  oder  das  bürgerliche  Recht  der  bessere  Ort  ist,  will  ich  hier
dahingestellt  sein  lassen.  Daneben  wäre  dann  allerdings  zu  fordern,
daß  auch  Spezial  Vorlesungen  über  Versicherungsrecht  häufiger ­
  als  bisher  gehalten  werden,  damit  diejenigen,  die  diesen  Fragen
ein  größeres  Interesse  entgegenbringen,  Gelegenheit  zu  einem  eingehenderen ­
  Studium  haben.
Ähnlich  gestalten  sich  die  Forderungen  für  die  volkswirtschaftlichen ­
  Vorlesungen.  Ich  will  zugeben,  daß  es  gerade  für
den  Richter  und  besonders  den  Verwaltungsbeamten  noch  wichtiger
sein  mag,  mit  der  wirtschaftlichen  Natur  der  einzelnen  Versicherungszweige ­
  und  des  gesamten  Versicherungswesens  vertraut  zu  sein,  als
mit  dem  Versicherungsrecht.  Denn  hier  findet  er  bereits  eine  recht
ansehnliche  Literatur  ;  namentlich  wird  dies  der  Fall  sein,  wenn  erst
das  gesamte  Versicherungsrecht  in  Deutschland  kodifiziert  ist.  Aber
auch  hier  wird  man  nicht  zuviel  verlangen  dürfen.  Es  wird  genügen, ­
  wenn  in  den  Vorlesungen  über  praktische  Nationalökonomie
ein  besonderer  Abschnitt  dem  Versicherungswesen  gewidmet  wird.
Für  diejenigen  aber,  die  in  erster  Linie  Nationalökonomie  studieren,
wird  es  notwendig  sein,  daß  neben  den  Spezialvorlesungen  über
Geld-,  Bank-,  Börsen-,  Verkehrswesen  usw.  sich  auch  eine  Vorlesung
über  Versicherungswesen  findet.
Das  sind  die  allgemeinen  Forderungen,  die  an  den  versicherungswissenschaftlichen ­
  Unterricht  auf  den  Universitäten  zu  stellen  sind
und  die,  wie  ich  glaube,  auch  erfüllbar  sind.  Über  die  Pflege  der
Versicherungsmathematik  und  der  Versicherungsmedizin  werden  die
Herren  Regierungsrat  Dr.  Pietsch  und  Prof.  Dr.  Florschütz  berichten,
so  daß  ich  mich  damit  begnügen  kann,  auf  diese  Referate  hinzuweisen. ­

Ganz  kurz  kann  ich  mich  bezüglich  der  technischen  Hochschulen ­
  fassen.  Hier  spielen  sçhon  neben  dem  Hauptstudium  die
juristischen  und  volkswirtschaftlichen  Vorlesungen  eine  so  untergeordnete ­
  Rolle,  daß  von  der  Forderung  von  besonderen  Vorlesungen
über  Versicherungswesen  keine  Rede  sein  kann,  es  genügt  seine
Berücksichtigung  in  den  erwähnten  allgemeinen  Vorlesungen.
            
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