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Mol cl en h a uer, Versicherungsrecht und Versicherungswirtschaft.
1. Damit eine solche Akademie einigermaßen prosperiert, müßte
sie eine hinreichende Anzahl von Besuchern haben. Denn sonst
würde sich der große Aufwand an Geld und Arbeit nicht lohnen.
Das träfe selbst zu, wenn diese Akademie an eine andere Hochschule
angegliedert würde. Setzen wir nun die Zahl der Besucher
auf nur 75 bis 100 fest, so wird sich binnen kurzem eine Überproduktion
von wissenschaftlich gebildeten Bewerbern um Stellungen
im Versicherungswesen ergeben, die weder diesem selbst noch den
Besuchern der Akademie zugute kämen. Man ist fast geneigt, mit
Rücksicht auf die in Göttin gen gemachten Erfahrungen zu sagen:
vestigia terrent.
2. Eine solche Akademie würde nicht umhin können, sich eingehender
mit der Versicherungstechnik zu beschäftigen. Das 1874
auf gestellte Programm zeigt dies deutlich. Hier steht man aber
m. E. vor nicht zu überwindenden Schwierigkeiten. Die Details der
Versicherungstechnik, ich denke z. B. an die Grundsätze der Tarifierung,
der Maximierung, sogar der Schadenregulierung, lassen sich
gar nicht theoretisch erfassen, sondern nur durch die Praxis lernen.
Zudem würde es sehr schwer halten, die geeigneten Lehrer zu
finden. Es war mir sehr lehrreich, zu sehen, daß man gerade jetzt
in London seitens der London School of Economics, die eine besondere
Abteilung für Versicherungswissenschaft einzurichten bestrebt
ist, auf dieselben Schwierigkeiten gestoßen ist.
3. An einer solchen Akademie würden die versicherungswissenschaftlichen
Vorlesungen im Vordergrund, die allgemeinen juristischen
und nationalökonomischen im Hintergrund stehen. Das wäre aber
ein großer Fehler. Das Versicherungsrecht kann nur begriffen
werden als ein Teil der gesamten Rechtslehre, ebenso wie die Versicherungswirtschaft
nur als ein Teil der gesamten Volkswirtschaft.
Um ein Beispiel anzuführen : Wer die Rechtssätze über den Versicherungsvertrag
sich klarmachen will, der muß erst die allgemeinen
Lehren des bürgerlichen Rechts über die Verträge begriffen haben.
Ferner: Die Frage der Beaufsichtigung des Versicherungswesens
durch den Staat kann doch nur dann richtig erörtert werden, wenn
man überhaupt die Stellung des Staates gegenüber den einzelnen
Privatwirtschaften und damit die Stellung des Staates in der gesamten
Volkswirtschaft dargelegt hat. Daraus folgt : Hand in Hand
mit den versicherungswissenschaftlichen Studien müssen juristische
und nationalökonomische gehen, sie bilden erst eine sichere Grundlage
für das Spezialstudium. Besonders wertvoll aber ist es, wenn
sich damit auch die Erwerbung kaufmännisch-technischer Kenntnisse
verbinden läßt, nämlich : Buchführung, Korrespondenz, kaufmännisches
Rechnen u. dgl.
Damit glaube ich aber schon den Hinweis gegeben zu haben,
daß die geeignete Stätte, die diesen Anforderungen entspricht,
die Handelshochschulen sind. Sie bieten dem jungen Manne
die Gelegenheit, sich gediegene juristische, nationalökonomische und
kaufmännisch-technische Kenntnisse anzueignen, sie sollen ihm aber
auch Gelegenheit geben, sich mit dem Versicherungswesen derart zu