Moldenhauer, Versicherungsrecht und Vereicherungswirtschaft.
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befassen, daß er mit einer guten theoretischen Vorbildung in seinen
künftigen Beruf eintritt. Ich möchte hierbei auch nicht etwa einem
besonderen Versicherungsexamen das Wort reden. Es genügt, wenn
sich innerhalb des Diplomexamens ein Wahlfach für Versicherungswissenschaft
befindet. Ich glaube, auf diese Weise werden die Klippen,
die eine besondere Akademie bietet, glücklich umschifft. Da für alle
Studierenden Kenntnis der Versicherungswissenschaft wichtig ist,
werden Vorlesungen und Übungen gut besucht sein, unter den
Hörern sich aber doch immer nur ein Bruchteil befinden, der sich
das Versicherungswesen als Beruf wählt. Und diese werden zum
Teil aus der Praxis stammen, zum Teil infolge ihrer persönlichen
Beziehungen genau wissen, wo und wie sie später ihre theoretischen
Kenntnisse zu verwerten haben. Es wird also eine Überproduktion
ebenso vermieden, wie das Erwecken falscher Hoffnungen. Und
noch auf einen Vorteil möchte ich hinweisen. Niemand, der die
Hochschule verläßt, ist nun auf einen ganz bestimmten Beruf eingeschworen,
sondern kann seine Kenntnisse in einem jeden verwerten.
Wie im einzelnen der Unterricht zu gestalten ist, darauf näher einzugehen,
würde zu weit führen. Nur das eine möchte ich hervorheben,
daß man nicht versuchen soll, etwa das schon lehren zu
wollen, was erst die Praxis beibringen kann, die Versicherungstechnik
im eigentlichen Sinne. Daß eine theoretische Vorbildung allein keinen
Versicherungspraktiker macht, ebensowenig wie sonst einen fertigen
Kaufmann, brauche ich wohl kaum hinzuzufügen. Dazu gehören
besondere Charaktereigenschaften und eine besondere Veranlagung.
Wo diese aber vorhanden sind, wird eine wissenschaftliche Vorbildung
das Vorwärtskommen eines strebsamen Menschen bedeutend
erleichtern.
Auf einen besonderen Fall muß ich zum Schluß noch kurz verweisen.
Es kommt häufig vor, daß Juristen nach vollendetem
Studium, zuweilen erst nach dem Assessorexamen, sich dem Versicherungswesen
widmen wollen. Für ihre besondere Ausbildung
wird ein einjähriger Besuch einer Handelshochschule oder, wo hierzu
die Zeit mangelt, die Teilnahme an den staatswissenschaftlichen Fortbildungskursen
genügen, vorausgesetzt, daß letztere das Versicherungswesen
hinreichend berücksichtigen.
Ich schließe, indem ich der Hoffnung Ausdruck verleihe, daß
die von mir vorgeschlagenen Grundsätze die Billigung der Mitglieder
des Vereins und die Beachtung seitens des Reichsamts des Innern
finden werden. Sie sind durchführbar, ja zum Teil schon durchgeführt
und werden nicht nur der Versicherungswissenschaft selbst,
sondern auch dem gesamten Versicherungswesen, dem privaten wie
dem sozialen, zum Vorteil gereichen.