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Bischoff, Die Forderungen der Praxis.
rechte Entwicklung der Versicherungswissenschaft heute ganz besonders
ernst nehmen.
M. H. ! Lassen Sie uns jetzt die andere Seite des hier besprochenen
Problems betrachten: Wie ist die Ausbreitung versicherungswissenschaftlicher
Kenntnis am besten zu fördern?
Bei der Beantwortung dieser Frage kann ich mich viel kürzer
fassen, da bereits die vorausgegangenen Referate gerade diesen
Gegenstand ausführlich behandelt haben.
Es fragt sich zunächst: Auf wen soll die Kenntnis des Versicherungswesens
ausgedehnt werden?
Da kommen natürlich vor allen Dingen als zu Belehrende diejenigen
in Frage, die als Beamte der öffentlichen oder der privaten
Versicherungsbetriebe ihr Fortkommen suchen. Für unsere Berufsbildung
muß nach aller Erfahrung heute die Parole ausgegeben
werden: Mehr Wissenschaft! Mannigfach herrscht in unserer
Praxis noch zu sehr die bloße Routine vor, während der wissenschaftliche
Überblick mangelt. Im Interesse der Versicherungsbetriebe selbst
ist es gelegen, daß diesem Mangel mehr und mehr abgeholfen wird.
Damit soll aber keineswegs gesagt sein, daß der wissenschaftlichen
Ausbildung die allein maßgebliche Bedeutung bei jener Berufsbildung
zuzusprechen sei. Im Gegenteil! Ich stimme ganz mit
der von Herrn Dr. Moldenhauer vorgetragenen Ansicht überein,
daß man sich vor dem Irrtum hüten muß, als ob mit einer theoretischen
Ausbildung auf einem Versicherungsseminar oder einer
anderen Bildungsstätte die Gewähr für die erforderliche Tüchtigkeit
gegeben sei. In dieser Beziehung soll man ja keine übertriebenen
Erwartungen hegen, vielmehr sich klar darüber sein, daß die theoretische
Bildung für den Versicherungsfachmann zwar sehr erwünscht
ist, aber doch keineswegs den Hauptbestandteil seiner
Qualifikation ausmachen kann. Mit der rechten Ausbildung der
Offiziere und Unteroffiziere des Versicherungsbetriebes steht es nicht
anders, wie mit der Heranbildung der Truppenführer im Heere,
von der der Generalfeldmarschall Graf Blumenthal einmal gesagt
hat: »Der überspannte Wert, der jetzt im allgemeinen auf das
Wissen gelegt wird, ist ein großes Hemmnis für das Können. Es
wäre daher auch nicht zu verwundern, wenn einmal im Kriege ein
Truppenführer den Wald vor Bäumen nicht sieht.« Der Versicherungspraktiker
kann seine wahre Berufstüchtigkeit nur erwerben,
wenn er sozusagen im Feuer einexerziert wird; nur der tägliche
Kampf mit den praktischen Aufgaben schult in richtiger Weise den
Blick und das Urteil und lehrt die erworbenen theoretischen Kenntnisse
in rechter Art verwerten.
Weiter ist der Unterricht in der Versicherungswissenschaft erforderlich
bei jenen, die in den Dienst unserer Aufsichtsbehörden
einzutreten gedenken oder sonst bei Verwaltungsbehörden, deren
Befugnisse irgendwie auf das Versicherungsgebiet übergreifen, sich
betätigen. Desgleichen ist eine gewisse versicherungswissenschaftliche
Belehrung unserer Gerichtsjuristen im Interesse des gesamten
Versicherungswesens außerordentlich erwünscht. Ich stimme in
diesen Beziehungen mit Kiepert überein, der den Satz aufgestellt