Dr. Ehrenberg, Dr. Bohlmann.
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Ich möchte nun zweitens noch einige Bemerkungen zu der
Frage des Unterrichts machen, speziell vom Standpunkte des Versicherungsmathematikers
aus. Wenn ich dabei zunächst einige
Wiederholungen bringen muß, so bitte ich, mir dies nicht übel zu
nehmen; ich kann das nicht anders tun, ohne den Hauptgedanken
zum Ausdruck zu bringen, den ich in der Beratung des vorliegenden
Themas noch berücksichtigt wissen möchte. Es bezieht sich auf die
Förderung der Versicherungsmathematik als Wissenschaft durch den
Unterricht.
Es ist allerdings klar, daß die heutige Diskussion gerade in
der Frage des Unterrichts nur provisorischer Natur sein kann.
Seine Exzellenz der Herr Staatssekretär des Innern hat sich an den
Verein gewandt, lediglich um sich zu orientieren über die Meinungen,
die hier geäußert werden. Die Entscheidung wird durch viele
Instanzen gehen, das Kultusministerium und die Hochschulen und
die Universitäten haben hier mitzusprechen. Da aber die Frage des
Unterrichts einmal angeregt ist, möchte ich in Ergänzung der Ausführungen
des Herrn Regierungsrats Dr. Pietsch auch meinen persönlichen
Standpunkt zur Geltung bringen.
Soweit ein Unterricht in Versicherungswissenschaft — ich
nehme zunächst Versicherungswissenschaft im allgemeinen — an
einer Vielheit von Hochschulen stattfinden soll, so unterschreibe ich,
daß die Mathematik elementar sein soll, und daß ebenso in den
anderen Gebieten des Versicherungswesens, wie in Nr. 3 der Leitsätze
ausgesprochen ist, nur die Grundzüge gelehrt werden sollen.
Man wird sich auf das allernotwendigste beschränken müssen, da
man lediglich Leute vorbilden will für den Fall, daß sie mit der
Versicherung in ihrem eigenen Berufe gelegentlich zu tun haben,
nicht etwa aber Sachverständige für dieses Fach. Gerade die Überproduktion
muß jedenfalls vermieden werden, und selbstverständlich
nehme ich an, daß der Unterricht, soweit eine Vielheit von Hochschulen
in Betracht kommt, mit Prüfungen nicht verbunden ist.
Dagegen erscheint mir in Ergänzung dieses Elementarunterrichts
oder des Unterrichts in den Grundzügen an einer Vielheit
von Hochschulen wesentlich erforderlich zu sein, daß ein eingehender
Unterricht in allen Zweigen der Versicherungswissenschaft an einer
einzigen Stelle in Deutschland stattfindet, und zwar würde — wenn
anders die Versicherungsmathematik als Wissenschaft zur Geltung
kommen soll — meiner persönlichen Auffassung nach wesentlich
nur die Universität in Frage kommen. Die Universität gibt den
notwendigen Zusammenhang mit anderen Wissensgebieten. Ohne
Eiteratur würde anderseits ein solcher I nterricht in der Versicherungsmathematik
gar nicht möglich sein. Eine Zentralstelle für
Unterricht, wie Herr Prof. Ehrenberg eventuell in die Leitsätze mitaufzunehmen
vorschlägt, würde einen eingehenden Unterricht in allen
Zweigen der Versicherungswissenschaft organisieren. Das Göttinger
Seminar betrachte ich als ein Provisorium in dieser Hinsicht.
Wenn ein so eingehender Unterricht an einer Hochschule in
allen Zweigen der Versicherungswissenschaft stattfinden würde, so