Dr. Hohlmann.
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und nicht veraltet ist. Sowohl das praktisch Brauchbare als das
nur theoretisch Wichtige, beides müßte in den Vorlesungen über
Versicherungsmathematik eingehend behandelt werden. Zu wünschen
wäre, daß die Studierenden der Versicherungsmathematik die Wissenschaft
um ihrer selbst willen betreiben, unbekümmert darum, ob sie
später daraus ein Brotstudium machen oder nicht; wenigstens müßte
das für eine gewisse Minderheit von Studierenden gelten.
Natürlich würden nicht nur die Bedürfnisse eines bestimmten
Zweiges, z. B. der privaten Lebensversicherungs-Gesellschaften, zur
Geltung zu bringen sein, sondern auch die Fragestellungen, die sich
z. B. bei staatlichen Einrichtungen, wie der Invalidenversicherung
des Deutschen Reiches, nicht in erster Linie deshalb, weil der Versicherungsmathematiker
eine staatliche Stelle dadurch erreichen will,
sondern weil diese Probleme studiert zu haben zur allgemeinen
Bildung des Versicherungsmathematikers gehört, und weil ihm dies
auch im privaten Dienst von Nutzen sein wird.
Für das Pensionskassenwesen kommt eine ungeheure, ganz zerstreute
Literatur im Inlande und Auslande in Betracht. An diesem
Beispiele zeigt sich wieder, daß ein Unterricht in Versicherungsmathematik
nur möglich wäre im engsten Anschluß an eine
literarische Zentralstelle; ohne sie kann weder der Student noch
der Dozent arbeiten.
Selbstverständlich ist es mit der Aneignung theoretischer Kenntnisse
nicht getan. Wer Versicherungsmathematik studiert, muß
auch die finanzielle Entwicklung der Versicherungsanstalten und der
staatlichen Versicherung kennen. Er muß in doppelter Buchführung
Bescheid wissen und muß wissen, wie aus der Geschichte einer
einzelnen Police sich die Gewinn- und Verlustrechnung und die
Bilanz entwickelt. Natürlich könnte dies nur ein Mann lehren, der
auch die Praxis gründlich kennt. Aber ich meine, bei diesem Unterricht
müßte immer der rein wissenschaftliche Gesichtspunkt im Vordergründe
stehen. Eins möchte ich aber Herrn Professor Dr. Ehrenberg
gegenüber hervorheben : Ich weiß nicht, wie es für die andern
Fächer der Versicherungswissenschaft ist, für den Versicherungsmathematiker,
der dies Fach zu lehren hätte, wäre es meiner Ansicht
nach ganz unmöglich gewesen, eine solche Stelle im Nebenamt zu
versehen. Jemand, der diesen Stoff beherrschen und lehren will,
müßte sein ganzes Leben, seine ganze Arbeitskraft dieser Aufgabe
widmen.
Ich will, da es noch ein in der Ferne stehendes Projekt ist,
nicht viel darüber sagen, wie eine solche an der Fniversität durchgeführte
oder mit ihr im engsten Zusammenhang stehende Zentralstelle
für Versicherungsmathematik eingerichtet werden könnte. Ich
meine aber, Aufnahme könnten finden sowohl Studenten mit
Gymnasialbildung als Praktiker mit ausreichender Vorbildung. Ein
vierjähriges Studium der Versicherungsmathematik wäre von den
Studierenden sicher zu fordern. In einem Examen, wenn man ein
solches einrichten will, hätten sie sich auszuweisen über ihre Kenntnisse
in den nichtmathematischen versicherungswissenschaftlichen