Dr. Ehrenberg.
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wünscht ist, der Wissenschaft den Dank reichlich für das abtragen,
was er von ihr bekommen hat. Ob auf einer solchen Akademie
viele oder wenige ausgebildet werden würden, das kann man noch
nicht absehen. Jedenfalls braucht die Aussicht auf eine zu große
Anzahl uns nicht zu schrecken, denn die Leute, die nicht schon
vorher Versicherungspraktiker waren, brauchen nachher ja gar nicht
in das Versicherungsfach einzutreten. Wenn ein Assessor sich dort
ausgebildet, von dem Versicherungswesen etwas gelernt hat, so ist
er nachher allerdings prädestiniert für die betreffenden Reichsämter
oder Stellen in der Landesverwaltung, aber er kann doch auch jede
andere Stelle übernehmen, sei es in der Verwaltung, sei es als
Richter. Und daß die meisten Verwaltungsbeamten und Richter
— das muß ich voll unterschreiben, was von mehreren Herren gesagt
worden ist — so wenig vom Versicherungswesen lernen, das ist
einfach ein Skandal und führt zu jenen Verfehlungen auf dem
Gebiete der Judikatur, wie wir sie vielfach erleben. Es gibt nun
kein Wirtschaftsgebiet, welches der Rechtsprechung leider de facto
mangels Kenntnis der rechtsprechenden Personen so unbekannt ist,
wie das Versicherungswesen, und dabei ist es eines der schwierigsten ;
man kann nicht darüber Recht sprechen, wenn man nicht seine
wirtschaftlichen, sozialen und ethischen Grundlagen kennt.
Auf der Universität kann jetzt meist fast gar nichts davon gelernt
werden und wird auch künftig nur das Elementarste erlernt
werden können. Auf der in Vorschlag gebrachten Akademie aber
wird alljährlich eine — kleinere oder größere — Zahl von Richtern
und Verwaltungsbeamten ausgebildet werden, welche später in ihren
Regierungs- und Gerichtskollegien wirkliche »Versicherungsverständige«
sein werden.
Diese von mir in Vorschlag gebrachte Zentrallehranstalt wird
dann zugleich, wie es Herr Dr. Bischoff schon hervorgehoben hat,
die Stätte für die wissenschaftliche Zentralstelle sein, die in den
Leitsätzen verlangt wird. Beides wird Hand in Hand gehen. Aber
wenn man nur Gelegenheit hat, bei den sogenannten Fortbildungskursen
— ich bin nicht orientiert genug, um zu sagen, welchen
praktischen Erfolg sie gehabt haben ein paar Vorlesungen im
Jahre zu hören, das macht nichts aus. Im übrigen will ich auf die
Organisationsfrage nicht näher eingehen, nur so viel sei noch ebenfalls
gegenüber der geäußerten Bedenken gesagt: an großen nationalökonomischen
und juristischen Vorlesungen bietet die Universität
für den, der sie noch nicht gehört hat, genug; das braucht nicht
besonders an der Akademie gelehrt zu werden. Wer nichts von
Nationalökonomie versteht, der wird vom Versicherungswesen nicht
viel verstehen lernen. Ebenso ist es richtig, daß, wer vom Obligationen-
und Handelsrecht nichts versteht, auch von dem Versicherungsrecht
nichts verstehen kann. Aber in Berlin werden eben alle
diese allgemeinen Vorlesungen drei-, viermal in jedem Semester gelesen,
so daß jedermann Gelegenheit hat, auch diesen Stoff sich anzueignen.
Was nun die Medizin anbetrifft, die, wie Herr Professor Dr. Florschütz
hervorhob, an den einzelnen Akademien gelehrt werden