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Debatte.
Derartige Arbeiten werden m. E. am besten von einer behördlichen
Zentralstelle, wie dem Statistischen Amt des Deutschen Reichs,
ausgeführt. Die einzelnen Lebensversicherungs-Anstalten haben ganz
andere Aufgaben zu erfüllen. Die Herstellung allgemein gültiger
Sterblichkeitstafeln ist schon deswegen bei der Mehrzahl der Gesellschaften
ohne weiteres ausgeschlossen, weil das Beobachtungsmaterial
viel zu gering ist.
Die Lebensversicherungs-Anstalten würden wohl ausnahmslos mit
Freuden den Behörden das statistische Material in der gewünschten
Form zur Verfügung stellen. Mehr kann aber auch von den Gesellschaften
nicht wohl verlangt werden.
Wenn Sie, hochgeehrte Herren, das Bedürfnis für die Herstellung
bezw. Verbesserung statistischer Grundlagen für verschiedene
Versicherungszweige ebenfalls anerkennen und zugleich der Ansicht
sind, daß hier ein Gebiet vorliegt, auf welchem die Reichsregierung
in hohem Grade Segensreiches schaffen kann, dann bitte ich Sie,
meinen Antrag anzunehmen, der keinem Versicherungszweige vor
dem andern den Vorzug gibt.
Ich bitte um Annahme der Resolution :
Der Deutsche Verein für Versiehe rungs-Wissenschaft
gibt dem Wunsche Ausdruck, daß die Deutsche
Reichsregierung mehr noch als bisher die Herstellung
bezw. die weitere Ausbildung der statistischen
Grundlagen für die Versicherungszweige sich
angelegen sein läßt.
Vorsitzender: Meine Herren, der Antrag liegt durchaus in der
Richtung unserer heutigen Verhandlung, und ich werde mir daher
erlauben, den Antrag im Anschluß an die Abstimmung über die
Leitsätze gleichfalls zur Abstimmung zu bringen.
Mathematiker Dr. Bloch-Cöln : M. H. ! Ich wollte mir gestatten, in
der besonderen Frage der Akademie einen Gesichtspunkt geltend zu
machen. Wir haben bereits gehört, und ich schließe mich dem ohne
weiteres an, daß genügend Gelegenheit vorhanden ist zur Ausbildung
oder zur Belehrung von kaufmännischen oder von anderen Angestellten
in Versicherungsangelegenheiten, und ich möchte deshalb, einem
Ideengang folgend, welchen auch Herr Rechtsanwalt Alexander-Katz
geltend gemacht hat, meine Ausführungen nur auf diejenigen beziehen,
welche einen gewissen Abschluß in ihrer spezialwissenschaftlichen
Ausbildung genossen haben und den Wunsch hegen, eine
ihrem wissenschaftlichen Bildungsgrade entsprechende Information
über alle Gebiete der Versicherungswissenschaft zu erhalten. Dies
betrifft Juristen ebenso wie Mediziner wie Mathematiker. Der Jurist
würde es dankbar begrüßen, wenn er Gelegenheit hätte, sich über
technische und medizinische Fragen zu informieren, um ihm begegnende
derartige Gutachten oder Atteste würdigen zu können.
Der Mediziner wird seine Statistik gewissenhafter und sachgemäßer