6 Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftspolitik.
Bisher hatten verschiedene Faktoren, so die territoriale Zerrissenheit des Reiches,
die auseinandergehenden, oft einander bekämpfenden politischen Ziele und Bestrebungen
der Einzelstaaten, die dem wirtschaftlich-politischen Fortschritt feindlich gesinnten reaktio
nären Strömungen, namentlich in Norddeutschland, in den 50er und 60er Jahren eine
einheitliche oder großzügige Behandlung wirtschaftlicher Fragen nicht aufkommen lassen.
Es galt erst, das deutsche Volk an den Gedanken eines größeren einheitlichen Wirt
schaftskörpers, als des Vorläufers seiner politischen Einigung, zu gewöhnen. Ein
einheitliches Band schien schon in den 30er Jahren durch die Zollvereinsbestrebungen
(Fr. List), in den 40er und 50er Jahren in den neuen Verkehrsorganisationen ge
funden worden zu sein. Aber es fehlte diesen Faktoren mangels eines inneren Haltes
an Kraft. Nach dem Scheitern der Hoffnungen, die das deutsche Volk auf das
Frankfurter Parlament gesetzt hatte, war eine dumpfe Erstarrung des politischen
Lebens eingetreten. Erst gegen Ende der 50er Jahre begann sich wieder ein frischerer
Hauch zu regen.
Man fühlte und erkannte: die Zeiten der Absonderung, in denen die Werkstätte
des Handwerksmeisters die einzige Trägerin der gewerblichen Tätigkeit war, sind dahin.
Schon vor der Gründung des Deutschen Reiches stand die Regierung vor der
Aufgabe, die freie Konkurrenz unter Aufhebung der überkommenen Schranken nach
innen und nach außen durchzuführen und das Erwerbsleben nach den Gesichtspunkten
des wirtschaftlichen Liberalismus entsprechend den neueren Anforderungen der Technik
und des Großverkehrs auszubauen. In jenen Tagen bildeten die Ausbreitung der
internationalen und großkapitalistischen Konkurrenz, die Einführung der Gewerbefrei
heit und des Freihandels für die Handel- und Gewerbetreibenden Lebensfragen.
In den 50er Jahren erhielt das öffentliche und Erwerbsleben seine Signatur
von den kleinbürgerlichen Interessen. Nunmehr galt es, in das Erwerbsleben
einen größeren Zug zu bringen, in technisch-wirtschaftlicher Richtung dem
Fortschritt und damit der Freiheit eine Gasse zu bahnen. Die Meinungen waren
den verschiedenen Interessen entsprechend geteilt. Von den Handwerkern, deren
Zahl damals für das ganze Deutsche Reich 1^—2 Millionen umfaßte — heute
beträgt die Gesamtzahl 1% Millionen — hielt ein großer Teil in der Hoffnung, daß
sich das Vordringen der neueren treibenden Kräfte von Regierungs wegen aufhalten
lasse, an den Resten des Zunftzwanges fest und protestierte gegen die „Pest frei
gewerblicher Zustände" (so Deutscher Handwerkertag 1862), wenn auch der Zunft
zwang im allgemeinen nicht mehr tauge; die öffentliche Meinung aber war für Ein
führung der vollen Gewerbefreiheit. Daß von ihr die weitere Entwicklung des
gewerblichen Lebens und die Konkurrenzfähigkeit abhänge, darin herrschte allgemeines
Einverständnis.
Neue Impulse für die industrielle Initiative und zugleich auch für die liberalen
Ideen hatten die beiden Weltausstellungen von London und Paris 1851 und 1856
für Gewerbe und Handel erbracht.
Wie im Außenhandel — in Gestalt des Zollvereins — mußten sich die Einzel
staaten auch in der inneren Gewerbe- und Wirtschastsverfassung einander anpassen
und anschließen. Einsichtige, weitblickende Männer ahnten die Entwicklung vor
aus und gewannen die Ueberzeugung, daß diese, wenn sie gleich für den Staat und
den Einzelnen Beschwerden und Opfer bedeutete, durch Maßregeln der einzelnen
Bundesstaaten nicht länger aufgehalten werden könne. Damit erwuchsen der Staats-