Full text : Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

58  &  Abschnitt.  Grundlegung  u.  Ausbau  der  Sozial-  u.  Wirtschaftspolitik.
tung,  schließlich  überhaupt  die  kulturelle  Hebuug  der  Arbeiterklasse  als  Voraussetzung ­
  der  Hebung  der  technischen  und  kommerziellen  Leistungsfähigkeit  der  Nation.
Das  nächste  Ziel  der  Arbeiterklasse  geht  dahin,  daß  die  Regelung  der  Beziehungen ­
  zwischen  Prinzipal  und  Arbeiter  in  ihren  Hauptpunkten:  Lohnhöhe,  Arbeitsdauer, ­
  Behandlung,  äußere  Verkehrsformeu  u.  s.  f.  nicht  mehr  den  einzelnen  vertragschließenden ­
  Personen  überlassen  bleiben  sollte.  Vielmehr  sollten  die  Grundlagen  hiefür,
  wie  sie  durch  die  Massenorganisation  erst  noch  zu  erkämpfen  siild,  einen  öffentlichrechtlichen
  Charakter,  ähnlich  den  der  Meister-  und  Geselleuzünfte  des  Mittelalters,
erhalten  und  von  Fall  zu  Fall  durch  die  Verbandsleituug  bestimmt  werden  („konstitutionelles ­
  Fabriksystem").
Für  den  Ausbau  dieses  Systems  spricht  die  Erwägung,  daß  es,  ähnlich  wie  die
neuere  Rechtsstellung  der  Staatsbeamten,  geeignet  ist,  einen  Ersatz  für  die  geminderten
Aussichten  auf  Selbständigkeit  zu  bieten.  Aus  der  anderen  Seite  ist  der  Tarifvertrag ­
  mit  seinem  Korrelat,  der  gewerkschaftlichen  Vereinigung  und  dem  Koalitionsrecht, ­
  eine  Beschränkung  der  freien  Disposition  des  Unternehmers.  Neben  ihn,  den
bisherigen  Leiter  des  Betriebs,  tritt  ein  zweiter  Faktor,  der  Gewerkverein,  mit  dem
Anspruch,  als  Gleichberechtigter  auf  die  Gestaltung  der  Arbeitsbedingungen  einzuwirken, ­
  ohne  aber  eine  Verantwortung  und  Gewähr  für  Einhaltung  der  Verabredung ­
  zu  übernehmen.  Dieser  Anspruch  bildet  ein  Stück  aus  dem  Programm
der  politischen  ftmd  wirtschaftlichen-  Machteroberung  durch  das  internationale  Proletariat, ­
  damit  eine  Machtfrage,  deren  Entscheidung  in  den  verschiedenartigen  Gewerbezweigen ­
  verjchieden  ausfallen  muß.  Angesichts  dessen  erscheint  es  nur  als  eine
Frage  der  Zeit,  bis  sich  die  Unternehmer  derjenigen  Industriezweige,  die  sich  durch
die  fortschreitende  Arbeiterorganisation  am  meisten  berührt  fühlen,  als  Gegengewicht
ebenfalls  zusammenschließen;  geschehen  ist  dies  z.  B.  im  Baugewerbe  1003,  in  der
schweren  Industrie  und  in  der  Weberei  1904  („Hauptstelle  deutscher  Arbeitgeberverbünde"), ­
  in  der  Metallindustrie  1906  u.  s.  w.
Die  Entwicklung  der  Reichs  gesetzgeb  un  g  scheint  dahin  zu  treiben,  daß
das  Koalitionsrecht  weiter  ausgebaut,  ferner  A  r  b  e  i  t  e  r  k  a  m  m  er  n  eingeführt ­
  werden  und  das  „konstitutionelle  Tarifvertragssystem",  basierend  auf  dem  Grundsatz ­
  der  Gleichberechtigung  von  Arbeitgeber  und  Arbeiter,  immer  mehr  Boden  gewinnt.
A  r  b  e  i  t  e  r  k  a  m  m  e  r  n.
Schon  1877  brachten  Bebel,  Auer  und  Genossen  im  Reichstag  den  damals  nur
von  Kathedersozialisten  vertretenen  Antrag  ein,  die  G  e  m  e  r  b  e  k  a  m  m  e  r  n  mögen
zur  Hälfte  aus  Arbeitgebern,  zur  anderen  Hälfte  aus  Arbeitern  zusammengesetzt  und
dazu  „berufen  werden,  die  Gewerbs-  und  Arbeitsinteressen  zu  vertreten,  den  Behörden ­
  regelmäßig  Berichte  zu  erstatten,  die  zu  veröffentlichen  sind,  Anträge  an
die  Behörden  zu  stellen,  sowie  gemeinsame  gewerbliche  Einrichtungen  und  Fachbildungsanstalten ­
  zu  beaufsichtigen".  In  jedem  Gewerbekammerkreis  sollte  die  „Aufsicht
über  die  Ausführuug  und  Jnnehaltung  der  zum  Schutze  der  Arbeiter  getroffeuen
gesetzlichen  Bestimmungen"  einem  Reichsarbeitsinspektor  (dem  späteren  Fabrikinspektor
und  Gewerbeaufsichtsbeamten)  zustehen.  Diese  Ideen  haben  sich  inzwischen  zu  der
Forderung  der  staatlichen  Errichtung  von  Arbeiterkammern  verdichtet,  die  1904  von
der  Reichstags-  und  Bundesratsmehrheit  schon  halb  zugestanden  worden  ist.  Die
prinzielle  Seite  haben  wir  schon  oben  gewürdigt.
            
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