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Konsumvereine nur in Frage kommen kann, wenn für die Schaffung bezw. das
Vorhandensein der Konsumvereine ein unabweisbares Bedürfnis besteht. Ein
solches vermag ich im allgemeinen nur dann anzuerkennen, wenn:
1. den Bediensteten in größerer Anzahl wegen weiter Entfernung ihrer
Wohnstätten von den geschäftlichen Mittelpunkten (entlegene Kolonien bei Rangierbahnhöfen,
Werkstätten usw.) die Gelegenheit zum Einkauf von Lebensmitteln
und sonstigen Bedürfnissen des täglichen Lebens sehr erschwert ist;
2. an den betreffenden Orten unverhältnismäßige Teuerungsverhältnisse
nicht nur vorübergehender Natur herrschen;
3. zu befürchten ist, daß die Bediensteten anderenfalls ihr Bedürfnis nach
billigem Warenbezüge auf andere, weniger ersprießliche Weise, z. B. durch den
Beitritt zu Konsumvereinen befriedigen werden, die tatsächlich nicht auf privatwirtschaftliche
Zwecke allein gerichtet sind.
In den Fällen 2 und 3 empfiehlt es sich, vor der Entscheidung die Kommunalbehörden
zu befragen, auch dem zuständigen Regierungspräsidenten Gelegenheit
zur Äußerung zu geben. Jedenfalls erwarte ich, daß die Genehmigung zur Übernahme
von Ämtern in den Konsumvereinen den Beamten dann versagt und
die schon erteilte Genehmigung wieder zurückgenommen wird, wenn die den Beamten
gewährte Entschädigung und das Maß ihrer Tätigkeit für die Konsum-Vereine
eine solche Höhe erreichen, daß davon eine ungünstige Einwirkung auf
ihre dienstliche Tätigkeit zu befürchten ist.
Ferner bestimme ich, daß für die Genehmigung von Anträgen auf Hergäbe
fiskalischer Räumlichkeiten zum Geschäftsbetriebe von Konsumvereinen künftig nur
noch die Königlichen Eisenbahndirektionen selbst zuständig sind. Die Genehmigung
ist nur ausnahmsweise zu erteilen, wenn anderenfalls die berechtigten Bedürfnisse
der diesseitigen Bediensteten nicht würden befriedigt werden können.
Die Königlichen Eisenbahndirektionen wollen hiernach die Verhältnisse der
Konsumvereine ihres Bezirkes, an deren Verwaltung Staatseisenbahnbeamte beteiligt
sind, einer erneuten Prüfung unterziehen und gegebenen Falles das
Weitere im Sinne dieses Erlasses veranlassen.
Sollten in einzelnen Fällen Zweifel auftreten, so ist meine Entscheidung
einzuholen."
Von sozialdemokratischer und liberaler Seite ist an diesem Erlaß weidlich
herumgenörgelt worden. Das wird Herr v. Budde nicht anders erwartet haben,
und für den gewerblichen Mittelstand hätten diese Preßstimmen sogar den Wert
haben können, ihm an einem Momentbild zu zeigen, wo seine Freunde sitzen,
wenn nicht die Kreuzzeitung durch eine steifleinene doktrinär-historische Betrachtung
einen die wahre Situation verschleiernden Schlagschatten in das Bild
insofern gebracht hätte, als sie nicht wie alle anderen rechtsstehenden