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Zeitungen den Empfindungen der konservativen Bevölkerung gemäß dem Buddeschen
Erlaß die vollste Anerkennung gezollt, sondern ihrer Meinung mit allerhand
geschraubten Wendungen und Vorbehalten Ausdruck verliehen hat. Es ist das
sehr bedauerlich, hat aber bei genauerer Überlegung doch nicht so viel zu bedeuten,
als es zuerst scheint. Denn erstens zeigt die exaltierte Freude der
manchesterlichen Presse über die Extratour der Kreuzzeitung, daß die jetzige Auffassung
der Konsumvereinsfrage mit deren sonstiger Haltung nicht übereinstimmt,
zweitens ist auch die mittelstandsfreundliche Haltung des Blattes über jeden
Zweifel erhaben, und drittens weicht gerade das Urteil der Kreuzzeitung über den
Buddeschen Erlaß in einem sehr wichtigen Punkt von dem der Manchesterpresse
ab, indem die Kreuzzeitung das Recht des Ministers, seinen Beamten Vorschriften
über die Annahme von Ämtern in Konsumvereinen zu machen, ausdrücklich anerkennt,
während die Manchesterpresse jedes Einmischen des Ministers in die
wirtschaftlichen Verhältnisse der Beamten auf das schärfste geißelt. Nach ihr soll
ein Beamter in seiner Freizeit tun und lassen dürfen, was ihm beliebt. Das
kann er aber gar nicht.
Schon nach einer Kabinettsorder von 1839 hat der Herr Minister darüber
zu besinden, wie weit Beamte seines Ressorts Nebenämter bekleiden dürfen, welche
mit regelmäßigen Nebeneinnahmen verknüpft sind, und dieser Fall liegt bei
Konsumvereinsämtern vor. Dazu kommt, daß durch ein Konsumvereinsamt sehr
leicht die Betriebssicherheit der Bahnen gefährdet wird. Um eine
Richtung anzudeuten, in welcher die Gefahren liegen, will ich einen Fall berichten,
der mir neulich von zuverlässiger Seite erzählt worden ist.
Ein Reisender für ein Konfitürengeschäft wollte sich auf einer kleineren
Station eine Fahrkarte lösen. Der Schalter war geöffnet, aber der Beamte nicht
zu sehen. Als dem Wartenden die Zeit zu lang wurde, sah er durch das Fenster
in den Dienstraum, und was erblickte er da? Den diensthabenden Beamten,
wie er mit einem ihm bekannten Konkurrenten Geschäfte für den Konsumverein
abschloß, dessen Vorstandsmitglied er ist.
Solcher Fall ist typisch, und seine Wiederholung, ja sein tägliches Vorkommen
liegt auf der Hand. Denn es ist ganz natürlich, daß Reisende häufig
auf solchen Stationen, deren Inspektoren oder sonstige Beamte Vorstandsmitglieder
von Konsumvereinen sind, Züge überspringen, um irgend ein Geschäft
in Heringen, Pflaumen, sauren Gurken oder sonst einem Artikel abzuschließen.
Die Zeit drängt. Da wird nicht lange gewartet. Die Reisenden machen sich
an den betreffenden Beamten heran und zerstreuen ihn. Wer will immer
konstatieren, ob das leise geführte Gespräch amtlichen Charakter hat oder ein
privates Geschäft betrifft? Wie leicht können da Signale übersehen und überhört
werden!