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nicht so aufdringlicher Weise geschieht, wie in den Warenhäusern, ist nur 311
loben. Es hat das außer anderem noch den Vorteil, daß die Käuferinnen nicht
zu Gelegenheitsdiebstählen verführt werden, durch welche schon unsägliches Unheil
in ehrenwerte Familien gebracht ist. Spricht man doch jetzt von einer Art
Stehlsucht, die durch scheinbar achtlose, aber sehr sorgfältig kontrollierte Art des
Auslegens in den Warenhäusern gezüchtet ist. In ganz hinterlistiger Weise wird
das Publikum erst angelockt, dann in Versuchung geführt und endlich ertappt.
Auch Verkäuferinnen werden oft auf diese Weise unglücklich gemacht. Man
könnte eher hier von einer Liederlichkeit und Bummelei reden, müßte allerdings
noch „organisiert" zufügen. O, diese Organisten können alles! Nur auf eins
lassen sie sich nicht ein, auf Borgen, d. h. auf Borgen an das Publikum, sie selbst
borgen ganz tüchtig, wie bei den immer häufiger werdenden Konkursen zutage
tritt und auch sonst durch Klagen der Lieferanten bekannt wird. Aber dem
Publikum borgen sie nicht, das ist richtig. Das ist auch sehr weise und nützlich
für die Warenhäuser; ob es aber auch für die Frauen nützlich ist und weise von
ihnen, wenn sie nur, „um mal zu sehen", in ein Warenhaus gehen und dann
verlockt durch die scheinbare Billigkeit, ihre Ruhe verlieren und kaufen, kaufen,
kaufen, bis sie ihre gesamte Barschaft losgeworden sind, das ist eine andere Frage.
Diese Fälle der plötzlich und trotz festester Vorsätze auftretenden Kaufmanie sind
gar nicht selten. Man fand sie früher auf Jahrmärkten, wo durch Musik,
Spiel und den Genuß geistiger Getränke die Besonnenheit der Käufer ins
Wanken gebracht wurde. Und mit einem Jahrmarkt Haben in der Tat viele
Warenhäuser die größte Ähnlichkeit. Sie unterscheiden sich im wesentlichen nur
durch ihre Dauer das ganze Jahr hindurch, durch die größere Wetterbeständigkeit
ihrer Überdachung und durch die in die Höhe gehende Ausdehnung ihrer Auslagen.
Musik, Darbietungen von Speisen und Getränken, auch sonstige Jahrmärkten
öden sind vorhanden. Sollte das nicht dazu anregen, den Warenhäusern
dieselben Schranken wie den Jahrmärkten aufzuerlegen in Gestalt
von Konzessionsverpflichtung und Extrabesteuerung?
§43.
loiulcn^oMtab* Zum Trost für die unverdiente und kurzsichtige Anfeindung, der die
ş'Grobbetricbcn°" Màuser als Großbetriebe von seiten der Mittelstandsfrennde ausgesetzt sind, und
zugleich zum abschreckenden Beispiel für ein Nachfolgen alls diesem Wege wird in
einer Fußnote der Fluch der Lächerlichkeit erwähnt, dem die verfallen sein sollen,
welche zu Beginn der Maschinenära die Fabriken bekämpft hätten und sogar den
Bau von Eisenbahnen und Straßenbahnen hätten verhindern wollen. — Es
klingt immer sehr gut, wenn das gesagt wird. In öffentlichen Versammlungen
und am Biertisch wirkt solche Beweisführung meist schlagend. Sie gehört daher