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» Schluss.
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\ Drei Ziele waren es, welche die Steuerreform stets
S im Auge gehabt hat. Bei allen Änderungen, die an dem
alten Gesetz vorgenommen wurden, war einer dieser drei
Zielpunkte massgebend, nämlich 1. das Streben, die Steuer-I
last von den schwächeren Schultern auf die stärkeren abj
zuwälzen, 2. der Einführung der allgemeinen Einkommenf
Steuer die Wege zu ebnen, und 3. wurde von der Abge-^
ordnetenkammer noch ein weiteres Ziel gesetzt, nämlich
i dle Entwicklung der „hassenswerten“ Gewerbe durch geeignete
Steuergesetze einzuschränken.
g Die Abwälzung der Steuern von den schwäche-*
ren auf die stärkeren Schultern hätte, wie an den bet
treffenden Stellen in unserer Abhandlung erwähnt wurde,
manchmal etwas konsequenter durchgeführt werden können;
im grossen Ganzen hat jedoch die Wirkung des Gesetzes
in dieser Beziehung den Erwartungen entsprochen.
Es findet jetzt eine viel gerechtere Verteilung der Steuerlast
statt, und das ist der Hauptvorzug, den das reformierte
Gesetz gegenüber dem früheren hat, ein Vorzug, der die
vielen Mängel, die dem neuen Gesetz noch ankleben, in
milderem Lichte erscheinen lässt,
Die Annäherung an die allgemeine Einkommensteuer
wurde dadurch erreicht, dass die Besteuerung
nach äusseren Merkmalen zurückgedrängt wurde,
und die Ertragsbesteuerung in den Vordergrund trat; ferner
durch die Zulassung des Schuldzinsenabzugs, durch die
m Einführung des steuerfreien Existenzminimums und Berückr
sichtigung der persönlichen Verhältnisse der Pflichtigen
; (Krankheit etc.), durch gemeinsame Besteuerung der Fa-^
*) Der Finanzrainister sagte in der Abgeordnetenkammer (5. März
19(4): „Dieser Grundsatz“, (nämlich die schwächeren Schultern zu entlasten)
„wiegt viel mehr als alle theoretischen Qualifikationen eines Steuer-^
systems. Dieser Grundsatz ist in der Steuerreform durchgeführt worden.“